18.03.2008
Telekommunikationsanbieter angemessen entschädigen
Eine Mitteilung des deutschen Bundestages: Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Entschädigung von Telekommunikationsunternehmen (16/7103), wenn diese beispielsweise Auskunft über Telefon- oder Internet-Verbindung ihrer Kunden leisten müssen, werde ein Vorschlag für die seit Jahren ausstehende angemessene Entschädigung vorgelegt. Diese Feststellung von Gerd Eickers, Präsident des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdienste e.V., teilten nahezu alle Sachverständigen am Mittwoch, dem 12. März 2008, bei einer Anhörung des Rechtsausschusses. weiterlesen