23.10.2024
Elektronische Patientenakte und der Datenschutz
Ab dem 15. Januar 2025 wird bundesweit für jeden gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet, sofern dem nicht aktiv widersprochen wurde (Opt-out-Verfahren). Privat Versicherte müssen hingegen vorab zugestimmt haben (Opt-in-Verfahren). Dies stellt den erneuten Anlauf zur Realisierung einer elektronischen Patientenakte dar, welche dann zusätzlich zur Krankenkarte der jeweiligen Krankenkasse… weiterlesen
Zusammenfassung
Ab dem 15. Januar 2025 wird eine elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingerichtet, es sei denn, sie widersprechen (Opt-out-Verfahren). Trotz der Vorteile einer verbesserten medizinischen Versorgung gibt es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und der Aufklärung der Versicherten. Patienten verlieren teils die Kontrolle über ihre Daten.
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