Wissenschaftlicher Beirat des Instituts für IT-Recht

Das IITR wird zur Förderung wissenschaftlicher Angelegenheiten auf dem Gebiet des IT-Rechts von einem wissenschaftlichen Beirat unterstützt. Die Satzung des Beirats können Sie hier einsehen (PDF-Dokument).

Professor Dr. iur. Ulrich M. Gassner, Mag. rer. publ., M. Jur. (Oxon.)

herr professor gassner

Herr Professor Dr. Gassner ist Datenschutzbeauftragter der Universität Augsburg, Inhaber einer Professur für Öffentliches Recht sowie Gründungsdirektor der Forschungsstelle für Medizinprodukterecht (FMPR) und Direktor des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht (IBGM) an der Universität Augsburg. Als ausgewiesener Experte in den Bereichen Datenschutz und Medizinrecht unterstützt Herr Professor Gassner das Institut für IT-Recht insbesondere in Fragen des Datenschutzes im Gesundheitswesen.

Internet:

  • Professur für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg

Professor Dr. Michael Hassemer

herr professor dr hassemer

Herr Professor Dr. Hassemer ist Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum an der Technischen Universität Kaiserslautern, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften. Seine wissenschaftliche Ausrichtung liegt an der Schnittstelle von Technik, Wirtschaft und Recht. Dementsprechend finden sich die Schwerpunkte in Forschung und Lehre in den Rechten des Geistigen Eigentums (Patent-, Muster-, Sorten-, Kennzeichen- und Urheberrecht), dem deutschen und europäischen Wirtschafts- und Wettbewerbsrecht sowie der vertraglichen und außervertraglichen Haftung für fehlerbehaftete Produkte, Waren und Dienstleistungen.

Internet:

Datenschutz-Kit

Das kostengerechte EU-DSGVO Komplettpaket für kleine Unternehmen.

zum Datenschutz-Tool

Compliance-Kit

Das umfassende Tool zur Bewältigung der EU-DSGVO in mittleren und großen Strukturen.

zur DSGVO-Software

eLearning-Plattform

Unter der EU-DSGVO sind Unternehmen verpflichtet, ihre Beschäftigten im Datenschutz regelmäßig zu schulen.

zum Datenschutz-Seminar

Externer Datenschutzbeauftragter

Umfassende Beratung im Bereich des betrieblichen Datenschutzes.

zum externen DSB

EU-Vertreter nach Art. 27

Der Service für Unternehmen außerhalb der EU.

zum EU DSGVO Vertreter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska