Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
regelt die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden, die auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn ein Ausgleich im Durchschnitt von sechs Monaten erfolgt.
regelt die tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden, die auf bis zu 10 Stunden verlängert werden kann, wenn ein Ausgleich im Durchschnitt von sechs Monaten erfolgt.
Geltungsbereich
Arbeitszeit
Ruhezeiten
Pausen
Sonderregelungen und Ausnahmen