Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, indem es die Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in betrieblichen Angelegenheiten festlegt. Es regelt die Wahl, Aufgaben und die Zusammensetzung des Betriebsrats und schreibt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohl des Betriebs und der Beschäftigten vor. Wesentliche Aspekte sind das Recht des Betriebsrats auf Information und Anhörung sowie Mitbestimmungsrechte bei sozialen Angelegenheiten, wie z. B. bei Kündigungen.