Externer Datenschutzbeauftragter

Externer Datenschutzbeauftragter

  • Flexible Lösungen für kleine und große Unternehmen
  • Individuelle Beratung vom Datenschutz-Experten
  • Zertifizierte Datenschutz-Qualität

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Was ist ein externer Datenschutzbeauftragter

Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) fungiert als zentraler Bestandteil einer Organisation, der eine entscheidende Rolle spielt, wenn es darum geht, die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten zu wahren. Er ist nicht direkt in das Unternehmen integriert, sondern handelt unabhängig, um eine unparteiische und objektive Bewertung der Datenschutzpraktiken des Unternehmens zu gewährleisten.

Zu den Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten gehören insbesondere die Beratung der Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in die organisatorischen Strukturen und Prozesse des Unternehmens. Er überwacht die korrekte Anwendung der Datenschutzgrundsätze, führt Schulungen durch, um das Bewusstsein für Datenschutzfragen zu schärfen, und vermittelt zwischen den Interessen Außenstehender und des Unternehmens.

Ihre passende Datenschutz-Lösung

Datenschutzbeauftragter für kleine Unternehmen

Externer DSB für kleine Unternehmen

32,50 €/Monat

  • Für Unternehmen bis 20 Beschäftigte
  • Inklusive Datenschutz Software
  • Inklusive Online Schulungen und Webinare
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Datenschutzbeauftragter für mittlere Unternehmen

Externer DSBfür mittlere Unternehmen

290 €/Monat

  • Für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter
  • Inklusive Datenschutzsoftware
  • Inklusive Online Schulungen und Beratungskontingent
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Datenschutzbeauftragter für große Unternehmen

Externer DSB für mittlere - große Unternehmen

Individuelles Angebot

  • Für Unternehmen ab 50 Beschäftigte
  • Beratung vom zertifizierten DSGVO Experten
  • Inklusive Datenschutzmanagement­system
Beratungstermin vereinbaren
 

Vorteile externer Datenschutzbeauftragter

Die sich ständig ändernden und immer komplexer werdenden datenschutzrechtlichen Anforderungen stellen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen eine enorme Herausforderung dar. Ohne Zugriff auf spezifisches Fachwissen ist es kaum möglich, diesen Anforderungen effektiv zu begegnen.

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, bieten wir Ihnen die Dienste eines externen Datenschutzbeauftragten an. Diese Expertenrolle erfüllt nicht nur die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen, sondern stellt auch sicher, dass Ihr Unternehmen in allen Fragen des Datenschutzes kompetent beraten wird. Bei allen datenschutzrechtlichen Herausforderungen stehen wir Ihnen jederzeit als zuverlässiger Partner zur Seite.  

Durch unsere langjährige und branchenübergreifende Erfahrung haben wir ein breites Spektrum an datenschutzrechtlichen Fragestellungen gemeistert. So können wir Ihnen effiziente und praxisnahe Lösungen anbieten, die Ihnen helfen, Ihren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und sich gleichzeitig auf Ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Kompetente Beratung vom Datenschutzbeuftragten

Kompetent & unabhängig

Wir unterstützen Sie auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage und greifen auf jahrelange Erfahrung im betrieblichen Datenschutz zurück. Unsere Berater fungieren ideal als freie und neutrale Instanz zur Wahrung datenschutzrechtlicher Belange in Ihrem Unternehmen (gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers).

 

Expertise für kleine und mittlere Unternehmen

Expertise für kleine & mittlere Unternehmen

Externe Datenschutzbeauftragte unterstützen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen durch ihre Expertise auf dem Gebiet des Datenschutzes. Das spart Ihnen zudem teure interne Ressourcen, die Sie andernfalls in einen eigenen Datenschutzbeauftragten investieren müssten.

 

Maßgeschneideter Datenschutz

Maßgeschneiderte Datenschutzberatung

Als externer Dienstleister stimmen wir unsere Beratungsleistungen individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens ab. Zudem profitieren Sie von unserer Erfahrung aus anderer Zusammenarbeit. Als externer Berater sind wir zudem eine neutrale Instanz ohne klassische „Betriebsblindheit“.

 

Unterstützung vom externen Datenschutzbeauftragten

Unterstützung im Arbeitsalltag

 Während Ihr externer Datenschutzbeauftragter Sie in allen Fragen des Datenschutzes unterstützt, können Sie sich ungestört Ihrem Tagesgeschäft widmen.

 


Ihre Datenschutzexperten von IITR

Bei der Benennung Ihres externen Datenschutzbeauftragten über die IITR Datenschutz GmbH werden Ihnen qualifizierte Datenschutzberater zur Seite gestellt. Erfahren Sie mehr über Qualifikation und fachliche Schwerpunkte unseres Teams:

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Dr. Sebastian Kraska

  • Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Datenschutzrecht
  • Beirat der Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
zertifizierter Datenschutzbeauftragter Michael Wehowsky

Michael Wehowsky

  • Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (udis)
  • Certified Information Privacy Professional Europe (CIPP/E, iapp)
Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutz-Auditorin Sabine Schmitt-Henning

Sabine Schmitt-Hennig

  • Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutz-Auditorin
  • Langjährige Erfahrung im Bereich IT und Kommunikations­technologien

Unsere Expertise im betrieblichen Datenschutz

Die IITR Datenschutz GmbH bietet Ihnen ein zertifiziertes Datenschutz-Management-System nach Maßgabe von ISO27701.
Zudem sind wir Mitglied im Verband DIN.

DIN Siegel Datenschutz Zertifikat Datenschutz Software hosted in Germany Bitkom Siegel Der Mittelstand

Nur 4 Schritte zu Ihrem externen Datenschutzbeauftragten

Schritt 1: Anfrage

Je nach Größe Ihres Unternehmens können Sie direkt die Buchung unseres Datenschutz-Kits anfragen oder Sie vereinbaren einen Beratungstermin mit unseren Mitarbeitern.

Schritt 2: Angebot

Unsere Datenschutzexperten erstellen für Sie ein passendes Angebot, das zu Ihrem Unternehmen passt.

Hierbei führen wir auch eine erste Bedarfsanalyse durch, sodass unser Angebot bestmöglich auf die Art Ihrer Organisation abgestimmt ist.

Schritt 3: Vertrag

Zusammen mit dem Vertragsabschluss erhalten Sie ebenfalls ein begleitendes Muster darüber, dass sie Ihren Datenschutzbeauftragten über uns bestellt haben.

Das dient Ihnen direkt als Dokumentierung gegenüber den Aufsichtsbehörden.

Schritt 4: Betreuung

Nach Vertragsabschluss stehen Ihnen je nach Vereinbarung unterschiedliche Leistungen wie Schulungen, Datenschutz-Management-System und Beratung von zertifizierten Datenschutzexperten zur Verfügung.

Gerne unterstützen wir Sie auch bei einem Datenschutz-Audit in Ihrem Unternehmen.

Wichtige Informationen zum
externen Datenschutz­beauftragten

Wer braucht einen externen Datenschutzbeauftragten?

Vereinfacht gesprochen: Jedes Unternehmen in Deutschland mit 20 Mitarbeitern oder mehr, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben, benötigt nach der EU-DSGVO einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Das sind die wesentlichen Bedingungen für die gesetzliche Meldepflicht.

Die Mitarbeiterzahl ist jedoch nicht das einzige Kriterium. Auch beim Umgang mit sensiblen Kundendaten wird ein Datenschutzbeauftragter durch die DSGVO vorgeschrieben. Ein Beispiel hierfür ist die Verarbeitung von sensiblen Gesundheitsdaten. Auch deshalb entscheiden sich Unternehmen häufig für die Bestellung interner oder externer Datenschutzbeauftragter. Das ist eben dann der Fall, wenn aus anderen Gründen eine professionelle Befassung des Unternehmens mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen angezeigt ist.

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Wann brauche ich einen externen Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt Sie dabei, die gesetzlichen Anforderungen im Datenschutz zu erfüllen. Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen unter der EU-DSGVO dazu, ihre eigene Datenschutzkonformität nicht nur punktuell, sondern strukturell nachweisen zu können. Externe Datenschutzbeauftragte beraten Sie bei datenschutzrechtlichen Fragen und Problemstellungen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Zudem gibt er Ihnen Empfehlungen an die Hand, wie Sie die Datenschutz-Anforderungen in die betriebliche Praxis überführen können.

Was ist wichtig unter der EU-DSGVO?

Unternehmen sollten unter der EU-DSGVO insbesondere folgende Themen behandeln:

  • Erstellen einer Datenschutzrichtlinie
  • Dokumentation der Prozesse,
    welche personenbezogene Daten verarbeiten
    (das so genannte „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“)
  • Vertragsverhältnis mit Dritt-Dienstleistern
    (Stichwort „Auftragsverarbeitungsvertrag“)
  • Einhaltung von Mindeststandards im Bereich IT-Sicherheit
  • Schulung der Beschäftigten

Sämtliche dieser Punkte können für Unternehmen mit ca. 20 Mitarbeitern über unser Datenschutz-Kit sowie für größere Unternehmen unser Compliance-Kit 2.0 abgebildet werden.

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden?

Wer kann Datenschutzbeauftragter werden und wie lange dauert
die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten?

Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten in der Theorie dauert – je nach Anbieter – in der Regel eine Woche. Die Fähigkeit, das theoretische Wissen in der Praxis anwenden zu können, benötigt allerdings nach unserer Erfahrung mehrere Jahre. Die IAPP (International Association of Privacy Professionals) bietet einen ISO-akkreditierten Ausbildungslehrgang im Bereich Datenschutz an.

7 gute Gründe für einen externen Datenschutzbeauftragten

1. Negative Berichterstattung in der Presse und Verlust von Kundenvertrauen

Der Datenschutzbeauftragte unterstützt die Geschäftsleitung bei der Umsetzung des innerbetrieblichen Datenschutzes und schützt das Unternehmen so vor Datenschutzskandalen – inklusive der häufig damit eingehenden negativen Berichterstattung in der Presse. Wie zahlreiche Beispiele gezeigt haben, ist dies gerade für die Unternehmen von großer Relevanz, deren Angebot sich an private Endkunden richtet.

2. Ärger mit der Aufsichtsbehörde

Konkurrenten, verärgerte Mitarbeiter oder Kunden wenden sich immer wieder an die Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Es sollte nach Möglichkeit vermieden werden, bei einer ersten Anfrage der Datenschutz-Aufsichtsbehörden keinen Datenschutzbeauftragten vorweisen zu können.

3. Bußgeld gegen Geschäftsleitung und Unternehmen

Es droht ein Bußgeld nach der DSGVO, wenn ein Unternehmen einen Beauftragten für den Datenschutz nicht rechtzeitig bestellt. Das Bußgeld kann sowohl gegen die Geschäftsleitung selbst als auch gegen das Unternehmen verhängt werden.

4. Aufrechterhaltung der ISO-Zertifizierung

Wenn Ihr Unternehmen einer regelmäßigen ISO-Zertifizierung zur Qualitätssicherung unterzogen wird, wird im Rahmen der Aufrechterhaltung dieser Zertifizierung häufig auch geprüft, ob Sie Ihrer Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nachgekommen sind.

5. Datenschutzbeauftragter muss häufig in Verträgen benannt werden

Wenn Sie mit Partner-Unternehmen, Lieferanten oder Dienstleistern Verträge schließen und in diesem Rahmen personenbezogene Daten übermitteln, müssen diese Verträge auch zahlreiche datenschutzrechtliche Klauseln beinhalten. Diese sehen häufig eine Nennung des Datenschutzbeauftragten vor.

6. Ein externer Datenschutzbeauftragter hat keinen besonderen Kündigungsschutz

Berufen Sie eine interne Kraft zum Datenschutzbeauftragten, erhält diese einen besonderen Kündigungsschutz. Die DSGVO sieht dies zwar nicht vor, dafür ist dieser Schutz aber im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) festgehalten. Dadurch ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses Ihres Datenschutzbeauftragten grundsätzlich unzulässig. Einen externen Datenschutzbeauftragten können Sie dagegen regulär auf Basis des abgeschlossenen Vertrages fristgerecht kündigen.

7. Haftung bei Verstößen

Ein interner Datenschutzbeauftragter profitiert in seiner Rolle als Angestellter vom innerbetrieblichen Schadensausgleich. Das bringt Mitarbeitern Erleichterungen bei der Haftung, wenn es zu Pflichtverletzungen kommen sollte. Ihr externer Datenschutzbeauftragter haftet dagegen schon bei leichter Fahrlässigkeit in größerem Umfang.

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Daten mit Bezug auf Gesundheit, Sexualleben, Religion, Ethnizität, Herkunft, Politik, genetische Daten und biometrische Daten, die dazu dienen, natürliche Personen eindeutig zu identifizieren

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Dieser Test zeigt eine erste Tendenz und deckt bei Weitem nicht alle Themen des Datenschutzes ab.

Nach über vier Jahren DSGVO erwarten die Aufsichtsbehörden, dass zumindest die Basisthemen adressiert sind. Durch die Nicht-Einhaltung der Vorgaben zwingt man die Aufsicht nahezu Bußgelder zu erlassen.

Offenbar sind noch nicht alle Basisthemen adressiert – dies gilt es nun schnellstmöglich nachzuholen.

Das Unternehmen scheint die Erwartungshaltung der Aufsichtsbehörden noch nicht zu erfüllen – schließen Sie schnellstmöglich die offenen Themen ab.

Die Aufsichtsbehörden erwarten erfahrungsgemäß eine noch bessere Umsetzung der DSGVO

Wenn schnell herausgefunden wird, welche offenen Punkte noch bestehen und diese geschlossen werden können, scheint das Unternehmen auf einem guten Weg.

Das Unternehmen scheint auf dem richtigen Weg. Aber nicht vergessen: Datenschutz ist ein kontinuierlicher Prozess.

Was sind die Aufgaben externer Datenschutzbeauftragter?

Grundsätzlich liegen die Aufgaben interner wie auch externer Datenschutzbeauftragter in der Einhaltung des betrieblichen Datenschutzes.

Im Detail gliedert sich die Tätigkeit in unterschiedliche Bereiche auf. Ein externer Datenschutzbeauftragter wird zum Beispiel in folgenden Szenarien konsultiert:

  • bei der Einführung aus Datenschutz-Sicht kritischer IT-Systeme
  • wenn Daten durch einen Angriff verloren gehen
  • für die Schulung von Mitarbeitern, die mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind
  • als allgemeiner Ansprechpartner zu Fragen des Datenschutzes
  • zur Unterstützung, um Datenschutzthemen innerbetrieblich zu strukturieren
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Externer Datenschutzbeauftragter: Vorteile für Ihr Unternehmen

Die datenschutzrechtlichen Anforderungen sind in den letzten Jahren immer komplexer geworden. Gerade kleinere und mittlere Unternehmen greifen daher häufig auf externe Datenschutzbeauftragte zurück.

Das sind die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen:

  • Fungiert ideal als freie und neutrale Instanz zur Wahrung datenschutzrechtlicher Belange in Ihrem Unternehmen (gemäß den Vorgaben des Gesetzgebers).
  • Externe Datenschutzbeauftragte unterstützen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen durch ihre Expertise auf dem Gebiet des Datenschutzes.
  • Als externer Dienstleister stimmen wir unsere Beratungsleistungen individuell auf die Anforderungen Ihres Unternehmens ab.
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Was sind die Kosten externer Datenschutzbeauftragter?

Die Kosten externer Datenschutzbeauftragter hängen insbesondere von Ihrer Unternehmensgröße und der gewünschten Beratungsleistung ab. Ein deutlicher Kostenvorteil ist grundsätzlich die Ersparnis von Lohnkosten. Im Gegenzug steht Ihnen ein Experte zur Seite, der sich ausschließlich um die datenschutzrechtlichen Belange in Ihrem Unternehmen kümmert. In enger Abstimmung mit Ihnen erstellen wir für Sie ein individuelles Angebot.

Datenschutz­beauftragter, -Koordinator, -Verantwortlicher etc. Wer macht eigentlich was?

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Für kleine Unternehmen mit bis zu bis 20 Beschäftigten bieten wir mit unserem Datenschutz-Kit eine Lösung an, welche auch die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten beinhaltet. Bei einer Laufzeit von drei Jahren betragen die Kosten 32,50€ / Monat und bei einer Laufzeit von einem Jahr 49€ / Monat. Wir stellen beim Datenschutz-Kit den Unternehmen unter anderem eine webbasierte Datenschutz-Management-Software zur Verfügung, mithilfe derer sie die Datenschutz-Themen preisgerecht adressieren können. Zudem stehen wir bei individuellen Rückfragen ergänzend mit unserer Unterstützung zur Seite.

Zum Datenschutz-Kit

Mittelständische Unternehmen mit einem internen oder externen Datenschutzbeauftragten können wir über unser Compliance-Kit 2.0 unterstützen. Dies ist eine auf ISO-Normstandards aufbauende Datenschutz-Management-Software. In den ersten sechs Monaten ist die Software für Sie kostenlos, danach zahlen Sie monatlich 30,- Euro für die Nutzung.

Zum Compliance-Kit 2.0

Für ein detailliertes Angebot können Sie auch unsere unverbindliche Kostenanfrage nutzen, um schnell und einfach die Kosten eines externen Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen zu ermitteln.

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Interessenskonflikt bei der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten

Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten birgt potenzielle Interessenkonflikte, insbesondere wenn diese Position intern besetzt wird. Dies liegt daran, dass der Datenschutzbeauftragte die Aufgabe hat, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überwachen, was eine konfliktfreie Position erfordert.

Wenn ein Mitarbeiter eines Unternehmens zum Datenschutzbeauftragten ernannt wird, besteht die Gefahr, dass seine Aufgaben und Verantwortlichkeiten in anderen Funktionen innerhalb des Unternehmens mit seinen Pflichten als Datenschutzbeauftragter kollidieren. Beispielsweise kann ein IT-Manager, der gleichzeitig als Datenschutzbeauftragter fungiert, in einen Interessenkonflikt geraten, wenn er eine Entscheidung zwischen den Datenschutzinteressen und der Effizienz des IT-Betriebs treffen muss.

Darüber hinaus könnte ein interner Datenschutzbeauftragter zögern, Datenschutzverstöße zu melden oder gegen das Unternehmen vorzugehen, weil er negative berufliche Konsequenzen befürchtet. Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kann daher dazu beitragen, potenzielle Interessenkonflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass die Einhaltung der Datenschutzgesetze unparteiisch überwacht wird.


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