06 Aug.
Anonymisierung im Sinne der DS-GVO: Die EDPB-Leitlinien 02/2026 im Überblick
Am 7. Juli 2026 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA/EDPB) die Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung als Entwurf für die öffentliche Konsultation veröffentlicht. Das Dokument aktualisiert die bisherige Orientierung der Artikel-29-Gruppe und trägt damit rechtlichen wie technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung. Es stellt einen strukturierten Bewertungsrahmen bereit, der klarstellt, wann Daten als wirklich anonym gelten – und welche Anforderungen Verantwortliche dab...Zusammenfassung
Die neuen EDPB-Leitlinien 02/2026 konkretisieren, wann Daten im Sinne der DS-GVO tatsächlich als anonym gelten und grenzen dies klar von der Pseudonymisierung ab, die weiterhin dem Datenschutzrecht unterliegt. Kern ist ein dreistufiger Prüfrahmen (Vereinzelung, Verknüpfbarkeit, Inferenz), ergänzt um zwei Bewertungsansätze (kontextuell vs. vereinfachend), aus denen Verantwortliche wählen können, aber ihre Entscheidung begründen müssen. Insgesamt wird Anonymisierung als fortlaufender, dokumentationspflichtiger Prozess verstanden, dessen Ergebnisse regelmäßig überprüft und für Weitergaben an Dritte belastbar nachgewiesen werden müssen.
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