Hier erhalten Sie Tipps vom Datenschutz-Experten, welche Maßnahmen bei der Umsetzung der DSGVO in der Praxis helfen und worauf Sie dabei achten sollten.

06 Aug.

Anonymisierung im Sinne der DS-GVO: Die EDPB-Leitlinien 02/2026 im Überblick

Am 7. Juli 2026 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA/EDPB) die Leitlinien 02/2026 zur Anonymisierung als Entwurf für die öffentliche Konsultation veröffentlicht. Das Dokument aktualisiert die bisherige Orientierung der Artikel-29-Gruppe und trägt damit rechtlichen wie technologischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung. Es stellt einen strukturierten Bewertungsrahmen bereit, der klarstellt, wann Daten als wirklich anonym gelten – und welche Anforderungen Verantwortliche dab...

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Zusammenfassung

Die neuen EDPB-Leitlinien 02/2026 konkretisieren, wann Daten im Sinne der DS-GVO tatsächlich als anonym gelten und grenzen dies klar von der Pseudonymisierung ab, die weiterhin dem Datenschutzrecht unterliegt. Kern ist ein dreistufiger Prüfrahmen (Vereinzelung, Verknüpfbarkeit, Inferenz), ergänzt um zwei Bewertungsansätze (kontextuell vs. vereinfachend), aus denen Verantwortliche wählen können, aber ihre Entscheidung begründen müssen. Insgesamt wird Anonymisierung als fortlaufender, dokumentationspflichtiger Prozess verstanden, dessen Ergebnisse regelmäßig überprüft und für Weitergaben an Dritte belastbar nachgewiesen werden müssen.

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22 Juli

Omnibus IV: Geplante Änderungen an der DSGVO zugunsten kleinerer Unternehmen

Die EU will Unternehmen entlasten – und zieht dafür auch an datenschutzrechtlichen Stellschrauben. Mit dem Omnibus-IV-Paket sollen bestehende Erleichterungen, die bislang nur kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zugutekamen, auf eine neue Unternehmenskategorie ausgeweitet werden: die „Small Mid-Cap Enterprises" (SMC). Das Omnibus-IV-Paket umfasst Änderungen an mehreren EU-Rechtsakten, darunter auch an der DSGVO, und zielt insbesondere auf eine Entlastung bei der Pflicht zur Führung eines V...

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Zusammenfassung

Das EU-Omnibus-IV-Paket plant eine grundlegende Vereinfachung der Verzeichnispflicht nach Art. 30 Abs. 5 DSGVO: Der Schwellenwert für die Ausnahme soll von 250 auf 1.000 Beschäftigte angehoben werden, und die Dokumentationspflicht soll künftig nur noch greifen, wenn eine Verarbeitung ein hohes Risiko im Sinne von Art. 35 DSGVO begründet. Für viele Unternehmen könnte das eine spürbare bürokratische Entlastung bedeuten – allerdings nicht pauschal, denn risikobehaftete Verarbeitungstätigkeiten bleiben weiterhin dokumentationspflichtig.

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16 Juli

EuGH: Datenschutzverstoß führt nicht automatisch zur Unverwertbarkeit von Beweisen

Hintergrund des Urteils Der EuGH hat mit Urteil vom 18. Juni 2026 in der Rechtssache C‑484/24 eine wichtige Frage für gerichtliche Verfahren entschieden: Dürfen personenbezogene Daten vor Gericht verwendet werden, obwohl sie möglicherweise datenschutzwidrig erlangt wurden? Ausgangspunkt war ein Schadensersatzanspruches eines Arbeitgebers gegenüber seiner Mitarbeiterin. Sie soll Betriebseigentum über ein privates eBay-Konto verkauft haben. Als Nachweis legte der Arbeitgeber Daten aus diese...

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Zusammenfassung

Der EuGH stellt klar, dass datenschutzwidrig erlangte personenbezogene Daten vor Gericht nicht automatisch unverwertbar sind, sondern die gerichtliche Verarbeitung grundsätzlich auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO gestützt werden kann. Ob ein konkretes Beweismittel verwendet werden darf, hängt vom nationalen Prozessrecht und einer Abwägung zwischen Datenschutzinteressen und effektiver Rechtsdurchsetzung sowie dem Grundsatz der Datenminimierung ab.

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09 Juli

Pseudonymisierung ist keine Anonymisierung: CNIL verhängt 5 Millionen Euro Bußgeld gegen IQVIA

Im Mai 2026 hat die französische Datenschutzbehörde CNIL gegen IQVIA OPERATIONS FRANCE ein Bußgeld von 5 Millionen Euro verhängt. Der Fall betrifft den Umgang mit Gesundheitsdaten in zwei behördlich genehmigten Datenspeichern, die das Unternehmen für Studien im Auftrag von Pharmaunternehmen betreibt. Die Entscheidung ist aus mehreren Gründen datenschutzrechtlich bemerkenswert – nicht zuletzt, weil sie zeigt, dass die Aufsichtsbehörde trotz wachsender technischer und rechtlicher Komplexität di...

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Zusammenfassung

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat im Mai 2026 ein Bußgeld von 5 Millionen Euro gegen IQVIA OPERATIONS FRANCE verhängt. Grundlage waren mehrere Verstöße im Umgang mit Gesundheitsdaten aus zwei behördlich genehmigten Datenspeichern: fehlende Transparenz gegenüber Betroffenen, unzureichende Sicherheitsmaßnahmen und eine Software, die Kundendaten trotz ausdrücklichen Widerspruchs übermittelte. Besondere Bedeutung hat die Entscheidung wegen der Frage, ob die verarbeiteten Daten als anonym oder lediglich als pseudonymisiert einzustufen sind und damit, ob die DS-GVO überhaupt Anwendung findet. Die CNIL bejaht dies entschieden und verdeutlicht, dass die Grundprinzipien auch bei komplexen Datenverarbeitungen nicht zur Disposition stehen.

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22 Juni

BGH stärkt Recht auf Löschung im Handelsregister – Überobligatorische Daten müssen auf Antrag entfernt werden

Einleitung Das Handelsregister ist ein öffentlich zugängliches Transparenzinstrument. Jedermann kann die dort hinterlegten Dokumente einsehen – in der Regel kostenlos und online. Dass dieser Grundsatz der Registeröffentlichkeit jedoch nicht schrankenlos gilt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss Anfang 2026 klargestellt. Wer Daten ins Handelsregister einreicht, die rechtlich nicht zwingend erforderlich sind, kann deren Löschung nach der DS-GVO verlangen – auch wenn dieselben Da...

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Der BGH hat entschieden, dass überobligatorische Daten im Handelsregister – etwa Privatanschriften oder Unterschriften – auf Antrag nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO gelöscht werden müssen, sobald die Einwilligung widerrufen wird. Das Registergericht hat die betreffenden Dokumente durch bereinigte Fassungen zu ersetzen, auch wenn die Daten andernorts im Register noch einsehbar sind.

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17 Juni

Erweiterte Benutzerverwaltung im Datenschutz-Kit und Compliance-Kit

Die Benutzerverwaltung im Datenschutz-Kit und Compliance-Kit wurde um neue Self-Service-Funktionen erweitert. Dadurch können Kunden die Verwaltung ihrer Benutzerkonten künftig eigenständig und flexibler durchführen. Administratoren haben nun die Möglichkeit, weitere Benutzer anzulegen, bestehende Benutzerdaten wie Name und E-Mail-Adresse zu bearbeiten sowie Benutzerkonten zu entfernen. Die Benutzerverwaltung kann somit direkt durch die zuständigen Personen im Unternehmen erfolgen, ohne das...

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Für Kunden unserer Datenschutz-Management-Systeme "Datenschutz-Kit" und "Compliance-Kit" steht nun eine vereinfachte Benutzerverwaltung zur Verfügung.

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15 Juni

Hamburger Bundesratsinitiative: Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland

Hintergrund und Relevanz Der Hamburger Senat hat am 9. Juni 2026 eine Bundesratsinitiative beschlossen, die auf eine grundlegende Reform der Datenschutzaufsicht in Deutschland abzielt. Die Initiative geht auf ein Ersuchen der Hamburger Bürgerschaft zurück und adressiert ein seit Jahren diskutiertes strukturelles Problem: die Zersplitterung der Datenschutzaufsicht auf 16 Bundesländer zuzüglich der Bundesebene. Für Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die länderübergreifend tätig sind, bed...

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Der Hamburger Senat hat am 9. Juni 2026 eine Bundesratsinitiative beschlossen, welche die Datenschutzaufsicht in Deutschland grundlegend reformieren soll. Kern der Vorschläge sind ein nationaler „One-Stop-Shop“ für länderübergreifend tätige Unternehmen und Forschungseinrichtungen, verbindliche Mehrheitsbeschlüsse der Datenschutzkonferenz (DSK) sowie das „EfA-Prinzip“, wonach die Prüfung durch eine Behörde für alle anderen bindend wirkt. Ziel ist es, Rechtssicherheit zu erhöhen, Bürokratie abzubauen und den Datenschutz in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten – ohne das bestehende Schutzniveau zu senken.

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19 Mai

Neues eLearning-Modul: Inoffizielle KI-Nutzung im Unternehmen – Risiken und Verantwortung

KI-Tools sind schnell ausprobiert – oft schneller, als interne Freigabeprozesse greifen. Genau hier entstehen Risiken: Beschäftigte nutzen KI-Anwendungen ohne offizielle Prüfung, geben sensible Informationen ein oder verwenden freigegebene Tools in unzulässiger Weise. - So entsteht im Unternehmen eine sogenannte Schatten-KI. Unser neues eLearning-Modul „Inoffizielle KI-Nutzung im Unternehmen – Risiken und Verantwortung“ sensibilisiert Geschäftsführer und Führungskräfte für die Gefahren von...

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Zusammenfassung

Die eLearning Schulungsplattform der IITR Datenschutz GmbH wurde um das neue Schulungsmodul „Inoffizielle KI-Nutzung im Unternehmen – Risiken und Verantwortung“ ergänzt.

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