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Studie: Vorratsdatenspeicherung nutzt der Strafverfolgung kaum

17.03.2008

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat Teile des vom Bundesjustizministeriums lange auch vor dem Bundestag geheim gehaltenen Gutachtens des Max-Planck-Instituts für Strafrecht veröffentlicht. Demnach hätte die umstrittene Pflicht zur sechsmonatigen anlassunabhängigen Protokollierung von Telefon- und Internetdaten nur in unter fünf Prozent der analysierten Fälle eventuell die Aufklärungsquote gesteigert. Laut der repräsentativen Aktenanalyse, die sich auf die Jahre 2003 und 2004 bezieht, konnten allein bei vier Prozent der Zielanschlüsse die Verbindungsdaten nicht erlangt werden, weil sie nicht oder nicht mehr vollständig gespeichert waren. (Quelle: Heise)

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