IITR Datenschutz Blog

Internetsperre als Strafmaßnahme?

14.03.2008

Zunehmend wird forciert, Urheberrechtsverletzern den Zugang zum Internet abzudrehen. Der Bundesrat hatte dies vor kurzem ja begrüsst, während in anderen europäischen Ländern schon teilweise Regelungen existieren. In Irland will die Musikindustrie nun gar per Klage einen Provider zu entsprechenden Maßnahmen zwingen, wie Heise berichtet:

Vier große Plattenfirmen haben den irischen Internetanbieter Eircom verklagt. Mit diesem Schritt wollen sie laut Medienberichten erreichen, dass der Provider illegale Downloads mithilfe technischer Lösungen unterbindet. Die Kläger – EMI, Sony BMG, Universal und Warner – sehen in dem Fall offenbar einen Musterprozess, dem bei einer Verurteilung des größten irischen Zugangsanbieters weitere Verfahren gegen andere Provider folgen sollen.
Anzeige

Die Musikindustrie hatte Eircom zuvor ermahnt, auf freiwilliger Basis Filtersoftware wie die von Audible Magic zu installieren und somit Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Die Firma hielt dagegen, dass sie keine Hinweis auf spezifische illegale Aktivitäten ihrer Kunden habe. Zudem sei sie gesetzlich nicht verpflichtet, den Netzwerkverkehr zu überwachen. Die ins Spiel gebrachte Filterlösung sei zudem nicht mit den eigenen Systemen kompatibel.

Laut Golem geht daneben der Druck in Deutschland auf den Gesetzgeber weiter:

Breitbandinhalte wie Musik oder Film seien der Motor für die Verbreitung schneller Internetanschlüsse: Während die Internetprovider aber von der Musik- und Filmindustrie profitierten, würden sie sich beim Kampf gegen die Internetpiraterie aber ihrer Verantwortung entziehen, heißt es in einer Mitteilung der Musikindustrie. Prof. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Musikindustrie, verweist daher auf entsprechende Regierungsinitiativen in Frankreich und England, wo die Provider über den Versand von Warnhinweisen bis hin zur Abschaltung von Internetanschlüssen in die Pflicht genommen werden sollen.

So sollen in Zukunft die Internetprovider in Frankreich ihre Kunden überwachen und bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen an eine neu zu schaffende Behörde melden. Die von einem Richter geführte Behörde wird die vermeintlichen Urheberrechtsverletzer schriftlich verwarnen und ihnen im Wiederholungsfall den Internetzugang zeitweilig oder ganz sperren lassen.

Abgesehen davon, dass ich überrascht darüber bin, dass sich Dieter Gorny inzwischen mit einem Professuren-Titel krönen darf: Von einem “Entzug der Verantwortung” zu sprechen, nur weil jemand das Fernmeldegeheimnis gerade achtet grenzt an eine Unverschämtheit. Jedenfalls in Deutschland ist es Ausdruck der Telekommunikationsfreiheit, dass nicht irgendein Dritter “mitlauscht” was man genau tut. In GB etwa entwickelt sich der jeweilige Provider zur Urheberrechtspolizei, ohne vorgeschaltete gerichtliche Kontrolle – Analogien zu anderen Rechtsverstößen wie Beleidigungen oder Morddrohungen drängen sich geradezu auf.

Beitrag teilen:

0 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif