IITR Datenschutz Blog

Bundesdatenschützer kritisiert Genehmigung des Google-Doubleclick-Deals

12.03.2008

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die Genehmigung der EU-Kommission für die Übernahme des Online-Werbevermarkters Doubleclick durch Google kritisiert. Die beiden Unternehmen könnten damit in Zukunft das Surfverhalten von Millionen von Internetnutzern beobachten, sagte Schaar gegenüber Zeit Online.

“Anstelle zweier sehr mächtiger Datenbanken entsteht eine. Das Nutzerprofil wird immer detaillierter. Und das alles ist in der Hand eines einzigen Unternehmens. Für einen Datenschützer ist das eine beunruhigende Konzentration”, meinte Schaar. Der oberste Datenschützer der Republik sieht auch entscheidende Unterschiede etwa zu Kundenkarten, bei denen viele Anwender freiwillig Daten von sich preisgeben: “Auf Kundenkarten kann ich verzichten. Anders im vorliegenden Fall. Ob Doubleclick mein Surfverhalten protokolliert, bekomme ich gar nicht mit. Und Google […] kann ich nur noch mit einigem Aufwand vermeiden.” (Quelle: Heise)

Wie man sich selbst vor unerwünschter und unbemerkter Erhebung im Internet schützen kann habe ich hier beschrieben. 

Beitrag teilen:

1 Kommentar zu diesem Beitrag:

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/chatbot-load.png https://www.iitr.de/blog/wp-content/uploads/2020/10/loading.gif