31.10.2015

Datenschutz in den USA: Mythen und Fakten – Antrittsvorlesung von Professor Lothar Determann

[IITR - 31.10.15] Lothar Determann hält am 19. November 2015 seine Antrittsvorlesung als außerplanmäßiger Professor an der Freien Universität Berlin zum Thema Datenschutz in den USA - Mythen und Fakten. Wissenschaftler, Studierende, Politiker, Unternehmen und Bürger in der ganzen Welt diskutieren das Thema angeregt bis aufgeregt, insbesondere seit den Enthüllungen von Edward Snowden vor zwei Jahren und den aktuellen Kontroversen bezüglich des US-EU Safe Harbor Programms. Juristische Fakten gehen in der emotional geführten Debatte oft unter und werden in der Vorlesung am 19. November den von Medien bevorzugten Mythen gegenübergestellt. weiterlesen

06.10.2015

EuGH Urteil: Safe-Harbor gewährt kein angemessenes Datenschutz-Niveau

[IITR - 6.10.15] Der EuGH kommt in seinem Urteil in der Rechtssache C-362/14 (Maximillian Schrems gegen die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde bzgl. der Datenübermittlung nach USA innerhalb des Facebook-Konzerns) nach Vorlage des irischen High Courts zu der Auffassung, dass das gegenwärtige Safe-Harbor-Abkommen kein aus europäischer Sicht angemessenes Datenschutz-Niveau bildet und die (in dem vorliegenden Fall irische) Datenschutz-Aufsichtsbehörde die rechtliche Befugnis hat, eine Datenübermittlung auf Basis des Safe-Harbor Abkommens zu untersagen. weiterlesen

30.09.2015

Fachtagung Datenschutz in der Medizin am 12.11.2015 in Leipzig

[IITR - 30.9.15] Wir möchten unsere Leser auf die Fachtagung "Datenschutz in der Medizin - Update 2015" am 12.11.2015 in Leipzig aufmerksam machen, die von Herrn Manfred Weitz organisiert wird. Die Schirmherrschaft wurde von Herrn Dr. Lutz Hasse (Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit) übernommen. weiterlesen

23.09.2015

EuGH Generalanwalt: Safe-Harbor gewährt kein angemessenes Datenschutz-Niveau

[IITR - 23.9.15] Der Generalanwalt des EuGH kommt in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache C-362/14 (Maximillian Schrems gegen die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde bzgl. der Datenübermittlung nach USA innerhalb des Facebook-Konzerns) nach Vorlage des irischen High Courts zu der Auffassung, dass das gegenwärtige Safe-Harbor-Abkommen kein aus europäischer Sicht angemessenes Datenschutz-Niveau bildet und die (in dem vorliegenden Fall irische) Datenschutz-Aufsichtsbehörde die rechtliche Befugnis hat, eine Datenübermittlung auf Basis des Safe-Harbor Abkommens zu untersagen. Die Bekanntgabe des Urteils des EuGH ist für den 6.10.2015 terminiert (Update vom 29.9.2015). weiterlesen

18.09.2015

ZWW-Seminar: Datenschutz im Unternehmen

[IITR - 18.9.15] Das Zentrum für Weiterbildung und Wissenstransfer der Universität Augsburg bietet im Rahmen eines zweitägigen Seminars zum Thema "Datenschutz im Unternehmen" einen vertieften Einblick in die "spezifischen Herausforderungen, die das Bundessdatenschutzgesetz an ein modernes Wirtschaftsunternehmen stellt". Die Veranstaltung richtet sich an alle mit der Verarbeitung von Kunden- und/oder Beschäftigtendaten befassten Personen – und damit an die Geschäftsleitung ebenso wie an Personal- und IT-Verantwortliche und Datenschutzbeauftragte. weiterlesen

10.09.2015

EU und USA: Abkommen zur Angleichung der Rechtsdurchsetzung im Datenschutz

[IITR - 10.9.15] Die Verhandlungsführer der Europäischen Union und der USA haben sich auf ein Abkommen zur Angleichung der Rechtsdurchsetzung im Datenschutz geeinigt. Es regelt Grundprinzipien im Umgang mit personenbezogenen Daten und gewährt unter anderem auch betroffenen Europäern Klagemöglichkeiten in den USA. Die Einigung unterstreicht die Phase der Annäherung zwischen den USA und der EU hinsichtlich des geregelten Datenaustauschs. Das Abkommen bedarf unter anderem noch der Zustimmung des US-Kongresses sowie der Bestätigung des Europäischen Parlaments sowie der EU-Mitgliedstaaten. weiterlesen

31.08.2015

Datenschutz als eLearning

[IITR - 31.8.15] Seit Sommer 2015 bieten wir eLearning in Form von Online-Schulungen für Datenschutz-Themen an. Wenn wir Ihr Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter betreuen ist diese Dienstleistung kostenfrei. Sind Sie innerbetrieblich mit dem Datenschutz befasst (z.B. interner Datenschutzbeauftragter, Personal- oder Rechts-Abteilung, QM-Verantwortlicher) und werden wir unterstützend für Sie tätig (also nicht als externer Datenschutzbeauftragter), so können unsere Schulungs-Module hinzu gebucht werden. weiterlesen