22 Mai
Weniger Dokumentationspflichten? EU plant Änderungen an der DSGVO
Die Europäische Kommission kürzlich einen Vorschlag zur Änderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorgelegt, der gezielte Erleichterungen bei der Umsetzung den datenschutzrechtlichen Verpflichtungen vorsieht: Bald werden größere Unternehmen, die als „Small-Mid-Cap-Unternehmen“ bezeichnet werden, nicht mehr verpflichtet sein, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen – es sei denn, es gibt bestimmte Ausnahmen. Der Vorschlag wurde im Rahmen des Programms der Europäischen ...Zusammenfassung
Die EU-Kommission schlägt vor, dass Unternehmen mit unter 750 Beschäftigten nur noch dann ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen müssen, wenn ihre Datenverarbeitung ein hohes Risiko darstellt. Ziel ist es, mittelgroße Unternehmen zu entlasten – bei gleichzeitiger Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen.
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