04 März
Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass bei der Berechnung von DSGVO-Bußgeldern nicht nur der Umsatz der betroffenen Tochtergesellschaft, sondern der gesamte Konzernumsatz berücksichtigt werden kann. Der Fall betraf die dänische Möbelkette ILVA A/S, die Kundendaten unrechtmäßig gespeichert hatte, wobei das erstinstanzliche Gericht ein deutlich niedrigeres Bußgeld als die Datenschutzbehörde verhängte. Der EuGH stellte klar, dass der Begriff „Unternehmen“ im wettbewerbsrechtlichen Sinne auszulegen ist und somit die gesamte wirtschaftliche Einheit umfasst, während die konkrete Höhe des Bußgeldes jedoch individuell bestimmt werden muss. Dabei sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, darunter die Schwere des Verstoßes, die Anzahl der Betroffenen und der verursachte Schaden. Das Urteil könnte zu neuen Verteidigungsstrategien für Unternehmen führen und eine differenziertere Berechnung von Bußgeldern ermöglichen.
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