Fernmeldegeheimnis bei erlaubter Privatnutzung?
„Für Arbeitgeber*innen gilt nicht mehr das Fernmeldegeheimnis, wenn sie die private Nutzung der betrieblichen E-Mail- oder Internetdienste erlauben oder dulden.“ (29. Bericht 2024, LDI NRW, S. 76)
Für viele Unternehmen ist es ein langwieriges Dilemma, zu entscheiden, ob und wie sie es – auch im Sinne eines Corporate Benefits – ausgestalten möchten, dass Beschäftigte einerseits gewisse Freiheiten erhalten, E-Mail und Telefon auch privat zu nutzen, ohne Gefahr zu laufen, dadurch unter das Fe...
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Zusammenfassung
Das Fernmeldegeheimnis wurde in der Vergangenheit immer erwähnt, sollten Unternehmen eine Privatnutzung von E-Mail oder Internet ermöglichen oder tolerieren. Jetzt hat sich eine deutsche Datenschutzaufsichtsbehörde geäußert und sieht das mittlerweile differenzierter.
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