Neueste Veröffentlichungen

17.03.2010

Datenschutzrechte der Patienten bei Auflösung einer Gemeinschaftspraxis

Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt der Grundsatz, den Einzelnen bei der Erhebung und weiteren Nutzung seiner Daten davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und damit in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird (§ 1 Abs. 1 BDSG). Sucht ein Patient einen Arzt auf, so werden von diesem u.a. durch die Dokumentation der Behandlungsgeschichte Daten erhoben. Insofern sammeln sich im Laufe des Bestehens einer Arztpraxis sowie auch einer Gemeinschaftspraxis Datenbestände an. Was geschieht aber mit dem erhobenen Datenbestand, wenn eine Gemeinschaftspraxis aufgelöst wird? Der folgende Beitrag behandelt diese Thematik am speziellen Fall der lokalen Datenspeicherung in der Arztpraxis. weiterlesen

04.03.2010

Elektronische Gesundheitskarte und Datenschutz

Die elektronische Gesundheitskarte befindet sich derzeit in der Testphase. Sie soll gemäß § 291a SGB V die Krankenversicherungskarte ersetzen. Nach dem momentanen Stand soll die Gesundheitskarte bis Ende 2010 bundesweit eingesetzt werden können. Mit der elektronischen Gesundheitskarte könnten Ärzte zukünftig alle relevanten medizinischen Daten unmittelbar abrufen. Neben den Vorteilen für die Gesundheitsversorgung birgt diese Art der Datenerfassung und –speicherung aber auch Sicherheitsrisiken, nicht zuletzt im datenschutzrechtlichen Bereich. weiterlesen

12.02.2010

EU-Parlament lehnt SWIFT-Abkommen ab und stärkt Datenschutz in Europa

Das SWIFT-Abkommen zwischen der EU und den USA ist vom EU-Parlament nicht ratifiziert worden. Mängel im Datenschutz wurden als Begründung angegeben. Das EU Parlament nutzte erstmals seine Möglichkeiten, die ihm durch den Lissabon-Vertrag zugefallen sind und lässt damit einen bereits abgeschlossenen Vertrag zwischen der EU-Kommission und den USA nachträglich durchfallen. weiterlesen

27.01.2010

Arbeitnehmerdatenschutz: Überblick der Datenschutz-Regelungen im Arbeitsverhältnis

Der Arbeitnehmerdatenschutz ist in Deutschland nicht übersichtlich in einem eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geregelt, auch wenn dies verfassungs- und europarechtlich an sich gefordert wäre. Vielmehr ergeben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus der Anwendung des allgemeinen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und einer Reihe bereichspezifischer Vorschriften. weiterlesen

22.01.2010

Datenschutzbeauftragte und Strafrecht: verschärfte Haftung wie Compliance-Officer?

Der BGH hat im Juli diesen Jahres die strafrechtlich relevante Garantenpflicht eines Leiters der Innenrevision einer Anstalt des öffentlichen Rechts bejaht und die Verurteilung zur Betrugsbehilfe durch Unterlassen bestätigt (Az. 5 StR 394/08). Zugleich hat der BGH ausgeführt, dass vergleichbare Maßstäbe auch für „Compliance Officer“ in Unternehmen anwendbar seien. In diesem Beitrag soll geklärt werden, ob die strafrechtlichen Überlegungen des BGH auch auf die Stellung des Datenschutzbeauftragten im Betrieb übertragen werden müssen. weiterlesen

19.01.2010

Datenschutz in der Arztpraxis – brauchen Ärzte einen Datenschutzbeauftragten?

Daten über die eigene Gesundheit sind sensibel zu handhaben. Dies spiegelt sich von jeher wider in der ärztlichen Schweigepflicht. Im Rahmen der Möglichkeiten elektronischer Datenverarbeitung drängt sich von Patientenseite her immer mehr das Bedürfnis auf, die eigenen Patientendaten besonders zu schützen. Niedergelassene Ärzte in Deutschland müssen generell die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes für den nicht-öffentlichen Bereich beachten. Im Folgenden wird die Frage untersucht, inwieweit in Arztpraxen die Ernennung eines eigenen Datenschutzbeauftragten erforderlich ist. weiterlesen

03.01.2010

Nacktscanner: Sicherheit und Datenschutz – eine kritische Betrachtung

Es war absehbar, dass der bereits einmal abgelehnte Nacktscanner bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit wieder aus der Versenkung geholt werden würde. Erstaunlich war, wie schnell und umfangreich die Öffentlichkeit dieses Mal über seine technischen Verbesserungen informiert werden konnte. Sicherheit ist ein hohes Gut. Allerdings stimmt auch: Wirklich umfassende Sicherheit ist erst dann erreichbar, wenn nichts mehr einer Überwachung entzogen sein wird. weiterlesen