Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW15 2017)

16.04.2017

[IITR – 16.4.17] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert Schulen und Gesundheitsdienst >>> Trojaner-Versicherung für Unternehmen >>> Recht auf Vergessen? >>> Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten bleibt bis auf Weiteres in Kraft >>> Einsatz von Gesichtserkennungssoftware).

Montag, 10. April 2017

Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert Schulen und Gesundheitsdienst. Die Daten von Patienten in Berlin und Brandenburg sollen besser geschützt werden. Auch Whatsapp-Gruppen zwischen Lehrern, Eltern und Schülern sind unzulässig. Sabine Beikler, www.tagesspiegel.de…

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Dienstag, 11. April 2017

Trojaner-Versicherung für Unternehmen. Internetsicherheit ist ein riesiges Thema. Kleine und mittlere Unternehmen erleiden durch Bedrohungen wie Verschlüsselungs-Trojaner einen hohen finanziellen Schaden. Eine spezielle Cyberversicherung soll dann einspringen, um Schlimmeres zu verhindern. Steve Schmit, Unternehmen-heute.de…

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Mittwoch, 12. April 2017

Recht auf Vergessen? Nutzer wollen googeln, ob der Kita-Betreuer früher in der NPD war. Marc-Oliver Srocke, welt.de…

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Donnerstag, 13. April 2017

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Mit zwei am Donnerstag veröffentlichten Beschlüssen hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe weitere Eilanträge hiergegen abgewiesen. Die durch jüngere Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg aufgeworfenen Fragen zur Vorratsdatenspeicherung in Großbritannien und Schweden seien “nicht zur Klärung im Eilrechtschutzverfahren geeignet”. welt.de…

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Sonntag, 16. April 2017

Die deutschen Datenschützer haben große Bedenken gegen einen flächendeckenden Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Bahnhöfen. Tests zu deren Vorbereitung findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hingegen akzeptabel. Golem.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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