18.07.2013
Datenschutz: Grenzen der revisionssicheren E-Mail-Archivierung
[IITR - 18.07.13] Unternehmen sind aufgrund von Vorgaben insbesondere des Handelsrechts und der Abgabenordnung verpflichtet, Geschäftsbriefe und ihnen gleichgestellte Kommunikation revisionssicher – also insb. verfälschungssicher – zu archivieren. In der Unternehmenspraxis bedeutet dies nach dem gängigen Verständnis, auch ein- und ausgehende E-Mailkommunikation in einem separaten revisionssicheren Archiv für den Zugriff durch insb. die Finanzbehörden bereitzuhalten. Das folgende Beispiel zeigt allerdings, dass technisch Fallgestaltungen denkbar sind, bei denen E-Mails in das Archiv gelangen ohne dass diese dem Empfänger zur Anzeige gelangen. [Anm.: bitte beachten Sie auch unser Update zu dem Artikel am 25.09.2013.] weiterlesen