Datenschutz: in eigener Sache
[IITR - 22.6.19] Die EU-DSGVO machte es dem einschlägigen Gesetzestext nach notwendig, unseren Mandaten zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht ein sogenanntes Dokumenten-Management-System (DMS) zur Verfügung zu stellen. Ein solches DMS, ergänzt durch eine standardisierte Auflistung der einschlägigen behördlichen Anforderungen, abgerundet durch Speichermöglichkeiten für Erklärungen und in einer für die Behörden sicheren Nachvollziehbarkeit vorliegend, macht aus einem DMS ein Datenschutz-Management-System (DsMS). weiterlesen