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Vorstellung eines Papiers zum Arbeitnehmer-Schutzgesetz

11.09.2009

Nur der Vollständigkeit halber nehme ich den Hinweis auf, dass der Bundesarbeitsminister ein “Diskussionspapier” zu einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vorgestellt hat, zu finden hier.

Ich selbst bin skeptisch: Derart kurz vor der Bundestagswahl, nach Jahren in denen trotz lautester Forderungen gar nichts geschehen ist, riecht das stark nach Wahlkampf-Gepolter. Hinzu kommt, dass ich mich inhaltlich frage, warum jetzt noch ein Posten neben dem Datenschutzbeauftragten geschaffen werden muss (“Beschäftigten­datenschutzbeauftragter”), der dann ab 5 Mitarbeiter vorhanden sein muss, während der DSB frühestens ab 10 vorhanden sein muss (früher waren das auch mal 5). Auch die Forderung der Regelung der Überwachung der Arbeitnehmer ist ja nun mit der BDSG-Novelle in der geforderten Form angedacht.

Insofern nehme ich die Sache nicht zu ernst. Dazu noch der Hinweis auf einen Artikel mit sehr gemischten Reaktionen zu diesem Papier.

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