IITR Datenschutz Blog

Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten erschienen

21.04.2009

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hat heute den 22. Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 2007/2008 vorgestellt. In seinem Bericht geht er nicht alleine auf Vorfälle ein, sondern behandelt auch allgemeine Themen, so u.a.:

  • Datenschutz im Zeitalter von StudiVZ, Twitter & Co
  • Private Überwachung? Handy-Ortung, Google Street View
  • Sicherheit vor Datenschutz? mit den Themen Onlinedurchsuchung, Veränderung der Sicherheitsarchitektur des Bundes, Vorratsdatenspeicherung etc.
  • Schön auch das umfangreiche Kapitel zum Thema “Karten” – von Gesundheistkarte bis zu ELENA

Sehr viel zu lesen, aber insgesamt – so jedenfalls bisher der Eindruck – durchaus lesenswert. Leider aber ist erneut zu bemerken, wie wenig Einfluss Schaar immer noch hat. Zwar bekommt er glücklicherweise Aufmerksamkeit – doch letztlich gibt es immer wieder “gute Gründe”, den Datenschutz links liegen zu lassen. Wir haben uns zu einer Gesellschaft des Generalverdachts entwickelt:

  • Da ist der Mitarbeiter, dessen Angestelltenverhältnis eigentlich von Vertrauen bestimmt sein sollte, der aber unter ständigem Blaumach– und Korruptionsverdacht steht und am liebsten umgehend überwacht wird.
  • Da ist der Kunde, der heute eher potentieller Dieb ist und deswegen schon bei mitgebrachten Handtaschen dumm angemacht wird.
  • Da ist der Reisende, der am Flughafen quasi einen Striptease hinlegen muss, um in sein Flugzeug zu kommen, weil er einer dieser ominösen Terroristen sein könnte
  • Und natürlich ist da der Bürger, der Sozialleistungen möchte, Gesundheitsleistungen, der kommunizieren möchte oder seine Steuern zahlt – und ständig dem Verdacht des Betruges ausgesetzt und durchleuchtet wird.

Das Problem ist längst keines mehr von Wirtschaft oder Staat. Es ist ein gesellschaftliches geworden, das letztlich nur ein Spiegel unseres Alltags ist. Ich bezweifle inzwischen, dass wir diese Entwicklung alleine mit Datenschutzbeauftragten, auch mit mehr Möglichkeiten, in den Griff bekommen. Wir spüren zunehmend – nicht nur beim Datenschutz – die Versäumnisse aus 20 Jahren, auf die die Politik mit panischen Symbolaktionen reagiert.

Der Datenschutzbeauftragte ist heute der Alibi-Bürgerrechtler, den die Politik braucht, um das eigene Gewissen zu beruhigen. Die heute gelieferten Ergebnisse und Erkenntnisse in seinem Bericht geben keinen Anlass zur Kritik – die Tatsache, dass sie zu keinerlei Effekten führen werden, lässt sich aber nicht von der Hand weisen.

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