Neueste Veröffentlichungen

08.04.2008

Überwachung im Arbeitsalltag

Ein Artikel bei Spiegel spricht an, was viele Datenschützer schon länger wissen oder wenigstens vermuten: Die heimliche Überwachung der Mitarbeiter bei Lidl hat einen Skandal ausgelöst – dabei kontrollieren Vorgesetzte bereits bei mehr als jedem dritten Arbeitnehmer unbemerkt den Computer. Auch versteckte Minikameras im Großraumbüro sind keine Seltenheit mehr. weiterlesen

04.04.2008

Lidl will bis auf weiteres auf Videoüberwachung verzichten

Der Lebensmitteldiscounter Lidl will nach den Bespitzelungsvorwürfen bis auf weiteres seine Filialen nicht mehr mit Videokameras überwachen. Das Unternehmen habe bereits begonnen, die Kameraanlagen in den Filialen abzubauen, teilte Lidl am heutigen Freitag mit. Die Beobachtung der Verkaufsräume solle gemeinsam mit dem früheren Bundesdatenschutzbeauftragten Joachim Jacob “grundlegend neu aufgestellt” werden. weiterlesen

26.03.2008

Kameras kontra Vandalismus?

Ein Artikel aus der Schweriner Volkszeitung greift Geschehnisse auf, die hier in Langerwehe ebenfalls aufgetreten sind. Zu bedenken ist aber, dass je nach Bundesland eine anndere gesetzliche Grundlage (mit unterschiedlichen Vorgaben) existieren kann und auch wird: In der Kreisstadt demolierten Unbekannte vor Ostern mehrere Autos. In Lübz… weiterlesen

12.03.2008

Weltweite Datenmenge wächst jährlich um 60 Prozent

Der Welt steht eine Explosion des Volumens digitaler Daten bevor. Nach einer Studie des Marktforschungsunternehmens IDC wird das «digitale Universum» bis 2011 jährlich um 60 Prozent auf dann 1800 Exabyte (1,8 Billionen Gigabyte) anwachsen. Das entspreche einer Verzehnfachung gegenüber 2006, hieß es. Im vergangenen Jahr habe die weltweit verfügbare Datenmenge… weiterlesen

11.03.2008

Karlsruhe kippt Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das automatische Erfassen von Autokennzeichen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten. In den beiden Landesgesetzen sei weder der Anlass noch der Ermittlungszweck genannt, dem die Erfassung der Autokennzeichen dienen solle. Damit seien die Vorschriften zu unbestimmt und ermöglichten schwerwiegende Eingriffe. (Quelle: Süddeutsche). Ich habe das Urteil noch nicht gelesen, daher hier ein Zitat aus Prantls Kommentar in der SZ dazu. Wenn das stimmt, ist dieses Urteil sehr viel mehr Wert als vermutet: In Deutschland wird es keine britischen Verhältnisse geben - wenn sich die Politik an die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts hält: Das Gericht hat nämlich eine flächendeckende Totalkontrolle mit Kameras verboten. Das am Dienstag verkündete Urteil gegen die generelle und anlasslose Erfassung aller Kfz-Kennzeichen ist nicht nur ein Grundsatzurteil für den Straßenverkehr, es ist ein Grundsatzurteil zur Überwachung des öffentlichen Raums überhaupt. Das höchste deutsche Gericht hat, zwei Wochen nachdem es in seiner Online-Entscheidung das neue "Computer-Grundrecht" geschaffen hat, nunmehr das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgebaut: Karlsruhe sagt erstmals, dass auch die Erfassung öffentlich zugänglicher Informationen grundrechtlichen Schutz genießt. Das gilt bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Straßen ebenso wie bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Plätze: einfach so, ganz generell, ohne konkreten Anlass und ohne strikte Löschungsvorschriften geht das nicht. Der Bürger soll also richtigerweise auch dann, wenn er sich in der Öffentlichkeit bewegt, nicht jedweder Registrierung und Speicherung schutzlos ausgeliefert sein. Dazu nun die Meldung des BVerfG: Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. weiterlesen

10.03.2008

Terrahertz-Kamera sieht aus der Entfernung durch Kleidung

Vor ein paar Jahren wurden die ersten Geräte mit Backscatter-Röntgentechnik vorgestellt, die es ermöglichen, bei der Personenkontrolle durch die Kleidung hindurchzuschauen, um versteckte Gegenstände wie Waffen zu entdecken. Unmut erregten die Durchleuchtungsgeräte, die mittlerweile an einigen Flughäfen installiert wurden, weil das Bedienungspersonal die Menschen nackt sieht, auch wenn es sich… weiterlesen

01.03.2008

Was ist ein Video-Atlas

Ein wenig ging es im Artikel über die erweiterten Polizeibefugnisse in BW unter, zu unscheinbar war der Satz, der so viel Sprengstoff beinhaltet: Die Pläne für einen Video-Atlas mit Aufschaltung auf private Videoüberwachungsanlagen sind vorerst vom Tisch. Man sollte sich, nicht zuletzt wegen des Wörtchens “vorerst” fragen,… weiterlesen