Neueste Veröffentlichungen

24.03.2011

BAG: Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz

Das Bundesarbeitsgericht ("BAG") hat mit Urteil vom 23. März 2011 (Az. 10 AZR 562/09) entschieden, dass nach § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz in entsprechender Anwendung von § 626 BGB aus wichtigem Grund widerrufen werden kann. Allerdings stellt weder die Entscheidung des Arbeitgebers, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz durch einen externen Dritten wahrnehmen zu lassen, noch die Mitgliedschaft im Betriebsrat einen solchen wichtigen Grund für den Widerruf dar. weiterlesen

23.06.2010

Datenschutz absichern: Versicherung externer Datenschutzbeauftragter

Externe Datenschutzbeauftragte haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Richtigkeit ihrer Beratungstätigkeit. Es ist daher für externe Datenschutzbeauftragte mehr als empfehlenswert, sich mit einer speziellen Versicherung (“Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für externe Datenschutzbeauftragte”) abzusichern. weiterlesen

14.05.2010

Der Freitagskommentar

Das Thema Datenschutz spielt in der Wahrnehmung der BRD eine zweischneidige Rolle. Da sind einerseits die tagtäglichen Berichte über Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen. Die Politik bringt sich zusätzlich ins Gespräch vor allem durch medienwirksame Scharmützel mit Google und Facebook. Auf der anderen Seite gestaltet sich, wenn man den Praktikern des Datenschutzes Glauben schenken darf, ein Vorankommen in diesem Metier als recht zäh. weiterlesen

15.04.2010

Was droht wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird?

Das Datenschutzrecht hat in der öffentlichen Diskussion auf Grund verschiedener Datenschutzvorfälle an Bedeutung gewonnen. Dennoch unterschätzen viele Unternehmen nach wie vor die Risiken, die mit einer Nichtbeachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften einhergehen. Der Einsatz eines Datenschutzbeauftragten und die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Übrigen wird von den Unternehmen als zu hoher Kostenfaktor empfunden. Dennoch drohen bei Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden rechtliche Konsequenzen, die wiederum auch eine Kostenbelastung darstellen können. Dieser Beitrag soll klären, was bei einem Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften drohen kann, insbesondere dann, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde. weiterlesen

08.04.2010

Die Verschwiegenheitspflicht des Datenschutzbeauftragten

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte verfügt aufgrund seiner Tätigkeit über Einblicke in Vorgänge mit besonders vertraulichem Inhalt. Wie auch in anderen Berufen, die mit vertraulichen Informationen zu tun haben, unterliegt der Datenschutzbeauftragte daher einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Was genau diese Verschwiegenheitspflicht ausmacht soll der vorliegende Beitrag klären. weiterlesen

19.03.2010

Zur Umsetzung des Datenschutzes – Freitagskommentar

Deutschland kennt mittlerweile eine ganze Reihe von Gesetzen zum Datenschutz. Höchste Gerichte, wie das Bundesverfassungsgericht, haben das Anliegen des Datenschutzes gestärkt. Der EuGH hat in einem Urteil die Unabhängigkeit deutscher Datenschutzbehörden von politischer Weisung festgelegt. Auf dieser Seite ist viel geschehen, und Weiteres ist im Fluss. weiterlesen