Neueste Veröffentlichungen

11.03.2008

Die Gewerkschaft der Polizei äussert sich

Ich möchte aus einem Heise Artikel ein Statement der GdP aufgreifen, dass nicht untergehen darf: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangt nun “zügig” verfassungskonforme Rechtsgrundlagen zur automatischen Kennzeichenerfassung. Sie warf den Sicherheitspolitikern vor, zunehmend handwerklich schlecht zu arbeiten und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der letzten Jahre… weiterlesen

11.03.2008

Karlsruhe kippt Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das automatische Erfassen von Autokennzeichen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten. In den beiden Landesgesetzen sei weder der Anlass noch der Ermittlungszweck genannt, dem die Erfassung der Autokennzeichen dienen solle. Damit seien die Vorschriften zu unbestimmt und ermöglichten schwerwiegende Eingriffe. (Quelle: Süddeutsche). Ich habe das Urteil noch nicht gelesen, daher hier ein Zitat aus Prantls Kommentar in der SZ dazu. Wenn das stimmt, ist dieses Urteil sehr viel mehr Wert als vermutet: In Deutschland wird es keine britischen Verhältnisse geben - wenn sich die Politik an die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts hält: Das Gericht hat nämlich eine flächendeckende Totalkontrolle mit Kameras verboten. Das am Dienstag verkündete Urteil gegen die generelle und anlasslose Erfassung aller Kfz-Kennzeichen ist nicht nur ein Grundsatzurteil für den Straßenverkehr, es ist ein Grundsatzurteil zur Überwachung des öffentlichen Raums überhaupt. Das höchste deutsche Gericht hat, zwei Wochen nachdem es in seiner Online-Entscheidung das neue "Computer-Grundrecht" geschaffen hat, nunmehr das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgebaut: Karlsruhe sagt erstmals, dass auch die Erfassung öffentlich zugänglicher Informationen grundrechtlichen Schutz genießt. Das gilt bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Straßen ebenso wie bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Plätze: einfach so, ganz generell, ohne konkreten Anlass und ohne strikte Löschungsvorschriften geht das nicht. Der Bürger soll also richtigerweise auch dann, wenn er sich in der Öffentlichkeit bewegt, nicht jedweder Registrierung und Speicherung schutzlos ausgeliefert sein. Dazu nun die Meldung des BVerfG: Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. weiterlesen

10.03.2008

Urteil zur Online-Durchsuchung – erste Kommentare

Das BVerfG hat vor kurzem sein Urteil zur heimlichen Online-Durchsuchung veröffentlicht. Ich komme erst jetzt dazu, es in Ruhe zu lesen und zu analysieren. Nach dem ersten Durchgang bin ich etwas ernüchtert: Ich kann weder nachvollziehen, wo der allgemeine Jubel herkommt, noch verstehe ich, warum niemandem aufgefallen ist, dass hier schon klare Worte zur Vorratsdatenspeicherung zu finden sind. Ich vermute, keiner hat bis zum Ende gelesen, sondern nach der Begründung des "neuen" Grundrechts mit dem Lesen aufgehört. weiterlesen

06.03.2008

Abgeordneter der SPD erklärt Grundrechte

Einen kleinen Schock habe ich heute morgen bekommen, als mich ein Leser per Kommentar auf die Antwort eines bekannten Abgeordneten gegeben hat, die tiefe Einblicke gibt, welches Grundrechtsverständnis dort herrscht. Ich zitiere aus der Antwort von Abgeordnetenwatch.de: Sehr geehrter Herr ——, warum so viel Aufwand, um… weiterlesen

04.03.2008

Datenschützer mahnen zur Sichercheit bei Systemen

Sowohl der Bundesbeauftragte für den Datenschutz als auch der EU-Beauftragte mahnen die Sicherheit von Systemen an und nehmen Hersteller wie Regierung in die Pflicht: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat im Vorfeld der CeBIT-Eröffnung am heutigen Montagabend die IT-Branche aufgerufen, sicherere Soft- und Hardware zu produzieren. Dies sei vor allem… weiterlesen

29.02.2008

Integritäts-Grundrecht

Zunehmend stellt man sich die Frage, wie das neue Grundrecht heissen soll, das vom BVerfG geschaffen wurde. Ich finde beides fehlerhaft: Computer-Grundrecht wie auch IT-Grundrecht, da der normale Bürger in diesem Konstrukt erstmal einen Anspruch auf … annehmen wird. Ich denke ein Konstrukt wie “Integritäts-Grundrecht” wird dem,… weiterlesen

29.02.2008

Zahnärzte fordern Stopp der elektronischen Gesundheitskarte

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ, in dem etwa 20.000 Zahnärzte zusammengeschlossen sind, fordert die sofortige Einstellung aller Arbeiten an der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Nach Ansicht des Verbandes verstößt die Einführung dieser Speicherkarte gegen das neue Grundrecht auf “Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität” informationstechnischer Systeme, wie es gestern vom Bundesverfassungsgericht… weiterlesen

29.02.2008

Schaar: Neues Grundrecht stärkt den Datenschutz

Pressemitteilung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 27.2.2008: Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung: Neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme stärkt den Datenschutz. Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Verfassungsschutzgesetz des Landes NRW (LVerfSchG NW) erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar: Das ist die aus Datenschutzsicht wichtigste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts seit dem Volkszählungsurteil von 1983. In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte gewichtig gestärkt. Die Entscheidung hat gravierende Folgen für den Bundesgesetzgeber. Sie ist bei der anstehenden Novellierung des BKA-Gesetzes strikt zu beachten. Darüber hinaus gehören die Vorschriften auf den Prüfstand, welche die vertrauliche Verwendung informationstechnischer Systeme einschränken, etwa die Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Bestimmungen zur Vorratsspeicherung von Internet- und Telekommunikationsdaten und die Bestimmungen zur Beschlagnahme von IT-Systemen. In den letzten Jahren sind die Befugnisse der Sicherheitsbehörden stetig ausgebaut worden. Das Ergebnis ist eine immer umfassendere Überwachung. Die Stellungnahmen weiterer Datenschützer: LfD Rheinland-Pfalz, LfD Meck-Pomm, ULD, LfD Sachsen, LfD Thüringen weiterlesen