29.03.2008
Praxis-Tipp: Eigenes Verfahrensverzeichnis führen
Ein Tipp für Betroffene: Führt ein Verzeichnis der Stellen, die eure Daten speichern. Selbstverständlich ist es nicht Aufgabe des Betroffenen, sich um den Datenschutz bei verarbeitenden Stellen zu kümmern, doch kann ein mündiger Vebraucher seine unabdingbaren Rechte auf Auskunft, Löschung und ggfs. Sperrung nur nutzen, wenn er auch weiss, wo er erfasst ist. Ein kleiner Tipp - der viel Arbeit aber auch viel Sicherheit bedeuten kann. weiterlesen