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Zustimmung im Bundesrat zum Anti-Pirateriekurs Brüssels

11.03.2008

Ausschüsse der Länderkammer setzen sich in ihren Kommentaren (PDF-Datei) zur geplanten Strategie “Content Online” der EU-Kommission für einen zivilrechtlichen Auskunftsanpruch gegen Internetprovider und zusätzliche “freiwillige Vereinbarungen” ein. Der Bundesrat solle am Freitag die Auffassung der Kommission teilen, “dass es sich bei der Internetpiraterie um ein zentrales Problem bei der digitalen Verwertung von geschützten Werken handelt”. Rechteinhaber müssten daher effektive Mittel an die Hand bekommen, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.
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Dazu zählen die Fachpolitiker im Sinne früherer Stellungnahmen zum einen die Einführung eines Schadensersatzanspruchs; der Verletzer soll also nicht nur die einfache Lizenzgebühr zahlen. Dazu kommt die Einführung eines “praktikablen und erfüllbaren” Anspruchs der Rechtehalter auf Auskunft über Nutzerdaten hinter einer IP-Adresse. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu dieser Frage habe den Mitgliedsstaaten keine engen Grenzen gesetzt. Die Ausschüsse raten ferner zu zusätzlichen Vereinbarungen zwischen der Musik- und Filmindustrie, Providern und Verbrauchern. Auf konkrete Vorschläge wie das in Frankreich geplante Kappen des Netzzugangs bei illegalen Downloads oder Warnungen der Zugangsanbieter gehen sie nicht ein. (Quelle: Heise)

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