23.09.2008
VG Berlin: TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung nicht umsetzen
Kurz und bündig: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Verpflichtung zur verdachtslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme unverhältnismäßig ist. Quelle: Heise… weiterlesen