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Neue Regeln für Vaterschaftstests

22.02.2008

Ein neues Gesetz soll es Familien erleichtern, die Abstammung eines Kindes zu klären, ohne dass daraus gleich schwerwiegende rechtliche Konsequenzen entstehen. Hierzu haben Bundesregierung und der Bundesrat jeweils eigene Gesetzentwürfe vorgelegt, über die der Bundestag am Donnerstag abstimmte. Diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen der Großen Koalition und der FDP.

Männer, die Zweifel über ihre Vaterschaft hegen, können künftig ohne juristische Anfechtung klären lassen, ob sie der leibliche Vater eines Kindes sind. Einen entsprechenden

Die Bundesregierung räumt in ihrem Gesetzentwurf (16/6561) dem rechtlichen Vater, der Mutter und dem Kind einen gesetzlichen Anspruch darauf ein, die Abstammung des Kindes zu klären. Das Klärungsverfahren ändert, anders als das Anfechtungsverfahren, auch bei erwiesener Nicht-Vaterschaft an der rechtlichen Situation der Familie nichts. Willigt ein Angehöriger in eine genetische Untersuchung nicht ein, kann das Familiengericht die Einwilligung ersetzen. Das Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn das Kindeswohl in Ausnahmesituationen, etwa im Fall einer schweren Erkrankung des Kindes, durch die Überprüfung gefährdet ist.

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