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Datenschutz-Diskussion um Geo-Daten: besondere Art personenbezogener Daten?

15.05.2011

Zurückgehend vor allem auf entsprechende Regulierungstendenzen in den USA und einigen in der Öffentlichkeit breiter diskutierten Datenschutzvorfällen entspannt sich nun auch auf europäischer Ebene eine zunehmende Befassung mit der Frage, ob personenbezogene Ortsdaten datenschutzrechtlich besonders geschützt werden sollten.

Kernfrage ist hierbei insbesondere, ob derartige personenbezogene Ortsdaten als so genannte “besondere Art personenbezogener Daten” (oder auch häufig als “besonders sensible Daten” bezeichnet) qualifiziert werden sollten.

Auf deutscher Ebene werden diese Daten in Umsetzung der entsprechenden europäischen Richtlinie bislang in § 3 Abs. 9 BDSG wie folgt definiert:

“Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.”

Eine Erweiterung dieses Kataloges auch um personenbezogene Ortsdaten hätte zur Folge, das Unternehmen stärker hinsichtlich des Umgangs mit diesen Daten reguliert werden würden.

Vertiefende Informationen zu dem Thema finden sich auf folgenden Webseiten:

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

Telefon: 089-1891 7360
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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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