Datenschutz

Die Datenwoche im Datenschutz (KW41 2015)

12.10.2015

[IITR – 12.10.15] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Vorstellung Europarichter >>> Zwingt EU Google & Co. zu europäischem Datenschutz? >>> EuGH-Urteil Rechtmäßigkeit Safe Harbor-Abkommen >>> Alternativen zu Safe Harbor >>> EU-Kommission: Datenfluss kann weitergehen >>> Was passiert nach dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor? >>> Statement from U.S. Secretary of Commerce >>> IT-Verband Bitkom: globale Standards nach europäischem Datenschutzempfinden >>> EuGH hat ein Monster erschaffen >>> Datenschutz ist ein Grundrecht >>> Edward Snowden forderte in Nürnberg Grundrecht auf Datenschutz).

Montag, 5. Oktober 2015

Thomas von Danwitz. Der Europarichter in Luxemburg urteilt in der Causa Facebook. Wolfgang Janisch, Süddeutsche.de…

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Zwingt EU Google & Co. zu europäischem Datenschutz? An diesem Dienstag will der Europäische Gerichtshof ein mit Spannung erwartetes Urteil verkünden. Es geht darum, ob europäische Daten in den USA gespeichert werden dürfen. Für Facebook und Co. eine wichtige Frage. Deutsche Welle.de…

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Die EU-Kommission wird sich am morgigen Dienstag mit dem erwarteten EuGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit der Übermittlung von Facebook-Daten [Safe Harbor-Abkommen, EK] aus der EU in die USA befassen. Ein Kommissionssprecher sagte am Montag in Brüssel, die EU-Kommission werde dazu zu Mittag beraten. Der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident Frans Timmermans und EU-Konsumentenschutzkommissarin Vera Jourava wollen dann gegen 15.00 Uhr in Straßburg eine Pressekonferenz dazu geben. derStandard.at…

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Dienstag, 6. Oktober 2015

Nach dem EuGH-Urteil: Alternativen zu Safe Harbor. Der EuGH hat die Grundsätze von Safe-Harbor für unwirksam erklärt. Damit entfällt die wichtigste Rechtsgrundlage für einen Export von Daten aus der EU in die USA. Doch was für Alternativen gibt es, um Angebote von US-Firmen weiter legal nutzen zu können? Joerg Heidrich, heise.de…

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EU-Kommission: Datenfluss kann weitergehen. Zentralbehörde arbeitet an neuem Abkommen mit USA, andere Regelungen greifen. Thomas Mayer, derStandard.at…

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Mittwoch, 7. Oktober 2015

Der Europäische Gerichtshof hat wie erwartet das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Der Transfer von personenbezogenen Daten von der Europäischen Union in die USA unter dem “Safe-Harbor”-Regime ist damit ab sofort illegal. Tim Wybitul, Manager-Magazin.de…

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TCI-Whitepape, Datenübermittlung in die USA, Was passiert nach dem EuGH-Urteil zu Safe Harbor? (Stand: 07.10.2015) TCI Rechtsanwälte (PDF), www.tcilaw.de…

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Donnerstag, 8. Oktober 2015

Statement from U.S. Secretary of Commerce Penny Pritzker on European Court of Justice Safe Harbor Framework Decision. www.commerce.gov…

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Nach dem gekippten Safe-Harbor-Abkommen müsse jetzt eine Lösung gefunden werden, die zu einem hohen Datenschutzniveau in Europa und den USA führe, sagte Bernhard Rohleder, Geschäftsführer beim IT-Verband Bitkom im DLF. Er forderte globale Standards nach europäischem Datenschutzempfinden. Deutschlandfunk.de…

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Freitag, 9. Oktober 2015

Safe Harbor: Der EuGH hat ein Monster erschaffen. Mit seinem Urteil zum Datenschutzabkommen Safe Harbor stellt der Europäische Gerichtshof sowohl die Wirtschaft als auch die Politik vor praktisch unlösbare Probleme. 113 Kommentare, Patrick Beuth, zeit.de…

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Samstag, 10. Oktober 2015

Thomas Petri ist Bayerns oberster Datenschützer. Nach dem Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshof sieht er die Persönlichkeitsrechte der Bürger gestärkt, aber noch ist viel zu tun. (…) Datenschutz ist ein Grundrecht, betont der Jurist. Von Martina Scherf in Süddeutsche.de…

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Live zugeschaltet: Edward Snowden forderte in Nürnberg “Grundrecht auf Datenschutz”. Kürzlich war der Whistleblower via Google Hangout bei der IT-Sicherheitsmesse it-sa live aus Moskau zugeschaltet.­ Marktspiegel.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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