IITR Datenschutz Blog

Die Datenwoche im Datenschutz (KW17 2015)

27.04.2015

[IITR – 27.4.15] Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (>>> Gesundheits- und Wellness-Apps >>> Disaster Recovery >>> EuGH ignoriert Datenschutz >>> Cloud-Umgebung Office 365 >>> Schutz persönlicher Daten >>> Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel >>> Bundestrojaner einsatzbereit >>> BND informierte Kanzleramt über NSA).

Sonntag, 19. April 2015

Die derzeit so trendigen Gesundheits- und Wellness-Apps wurden von Datenschützern schon immer mit einer gewissen Skepsis beobachtet. Nun zeigt eine Studie, dass sie damit nur zu Recht hatten. Viele der getesteten Apps sind gegen sogenannte Man-in-Middle-Attacken nur unzureichend geschützt. egovernment-computing.de…

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Montag, 20. April 2015

Disaster Recovery wird zunehmend als Cloud-Service angeboten und genutzt. Viele Anwenderunternehmen vergessen dabei, dass auch bei Disaster Recovery as a Service (DRaaS) Datenschutzvorgaben bestehen. Oliver Schonschek / Florian Karlstetter in cloudcomputing-insider.de…

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Dienstag, 21. April 2015

Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu biometrischen Personalausweisen ignoriert Datenschutz. Anna Biselli, netzpolitik.org…

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Mittwoch, 22. April 2015

Für die Cloud-Umgebung Office 365 hat Microsoft in einem Blogeintrag drei neue Funktionen für den Datenschutz vorgestellt. Sie sollen Nutzern mehr Transparenz und Kontrolle beim Zugriff auf ihre Informationen geben, die sie auf den Servern des Konzerns speichern. heise.de…

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Donnerstag, 23. April 2015

Ob von Kunden oder Mitarbeitern – persönliche Daten unterstehen einem hohen Schutz. Aus diesem Grund benötigen Betriebe, die personenbezogene Daten verarbeiten, einen Datenschutzbeauftragten (DSB). Unternehmen haben zwei Möglichkeiten: Sie können einen internen oder externen DSB beauftragen. Handwerk-Magazin.de…

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Freitag, 24. April 2015

Gericht akzeptiert Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel. Videoaufnahmen aus den umstrittenen Dashcams im Fahrzeug können unter Umständen vor Gericht als Beweismittel dienen. Im Strafprozess gegen einen Verkehrsrowdy hat das Amtsgericht Nienburg Bilder als Beweismittel akzeptiert, abendzeitung-münchen.de…

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Samstag, 25. April 2015

Berlin (dpa) – Das Bundeskriminalamt (BKA) will in einem halben Jahr die eigene Software für eine Online-Durchsuchung, den sogenannten Bundestrojaner, einsatzbereit haben. >t-online.de…

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Sonntag, 26. April 2015

BND informierte Kanzleramt schon 2008 über NSA-Vorgehen, n-tv.de…

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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