IITR Datenschutz Blog

Das Opfer ist der Geschädigte

28.11.2008

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz fordert angesichts des erneuten Verlustes von Daten bei der Telekom, dass die Datenschutznovelle zügig umgesetzt wird:

Ich erwarte von der Bundesregierung, dass sie die zugesagte Datenschutznovelle noch im Dezember beschließt.

Auch mit dem vorliegenden Entwurf aber sehe ich keinen Grund, warum solche Pannen danach nicht mehr passieren könnten. Ich stelle mir inzwischen vielmehr die Frage, ob sich die Telekom hier wiedermal als Opfer sieht – im August hatten wir das Schonmal, beim Spiegel war zu lesen:

Die Telekom sieht sich als Opfer von Kriminellen. Das teilte der Konzern am Mittwoch mit.

Mir fehlt dazu ein wenig der Wille. Denn ich sehe es so, wie man es bei Golem lesen kann:

Der teilstaatliche Konzern hatte in der ersten Jahreshälfte 2007 mit Widerstand der Konzernbelegschaft in den Callcentern gegen Auslagerungen und Lohnkürzungen zu kämpfen. Um dies zu unterlaufen, setze die Telekom verstärkt externe Vertriebsfirmen ein, von denen einige offenbar unseriös arbeiteten.

Die Telekom hatte nunmal Daten, hat diese aus der Hand gegeben – und da erwarte ich Verantwortung. Der Jursit nennt das “Auswahlverschulden”, normiert ist das in §831 BGB. Sprich: Wenn ich jemandem meine Daten gebe, und der gibt die an einen anderen weiter, so hat der den Dritten ordentlich auszuwählen. Und wenn er das nicht tut, dann isat das sein Problem – er ist genauso Schädiger (sei es nun aus Dummheit oder Vorsatz) wie der Dritte. Das Opfer aber ist und bleibt nur der Geschädigte, der Betroffene.

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