Neueste Veröffentlichungen

07.04.2011

Datenschutz in Redaktionen: Aktualisierter Leitfaden erschienen

Der Trägerverein des Deutschen Presserats e.V. hat einen Leitfaden zum Thema Datenschutz in Redaktionen veröffentlicht. Der Leitfaden kann hier online heruntergeladen oder hier als Ausdruck bestellt werden. Der Leitfaden gibt einen guten ersten Überblick über die relevanten Datenschutz-Themen in Redaktionen. Bei viele Themen wird in der Praxis aber zusätzlicher fachlicher Rat einzuholen sein. weiterlesen

24.03.2011

BAG: Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz

Das Bundesarbeitsgericht ("BAG") hat mit Urteil vom 23. März 2011 (Az. 10 AZR 562/09) entschieden, dass nach § 4 f Abs. 3 Satz 4 BDSG die Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz in entsprechender Anwendung von § 626 BGB aus wichtigem Grund widerrufen werden kann. Allerdings stellt weder die Entscheidung des Arbeitgebers, zukünftig die Aufgaben eines Beauftragten für den Datenschutz durch einen externen Dritten wahrnehmen zu lassen, noch die Mitgliedschaft im Betriebsrat einen solchen wichtigen Grund für den Widerruf dar. weiterlesen

15.03.2011

AG München: nur eingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber Internetforen-Betreibern (Volltext)

Das Amtsgericht München hat mit Entscheidung vom 3.2.2011 (Az.: 161 C 24062/10) klargestellt, dass Privatpersonen nur ein "sehr eingeschränktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften von Nutzern dieser Seiten" haben (siehe hierzu auch die Pressemitteilung vom 7.3.2011). Uns liegt inzwischen der Volltext der Entscheidung vor (hier können Sie die Entscheidung im Volltext herunterladen). weiterlesen

01.03.2011

Datenschutz-Aufsicht Niedersachsen: “Ich habe in meiner Amtszeit keinerlei Druck von außen erlebt”

Am 9. März 2010 hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Vertragsverletzungsverfahren (C-518/07) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland fehlerhaft die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG) umgesetzt hat. Ausgangspunkt des Streits ist Artikel 28 Abs. 1  Satz 2 der Datenschutzrichtlinie nach welchem die Kontrollstellen, also auch die Landesbeauftragten für den Datenschutz, „die ihnen zugewiesenen Aufgaben in völliger Unabhängigkeit“ wahrnehmen. Der Gerichtshof stellte fest, dass die Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle über die nichtöffentlichen Stellen in Deutschland nicht den Vorgaben der Richtlinie entsprechend gewährleistet ist. Das Urteil sorgte in den Bundesländern für anpassende Gesetzgebungsaktivitäten, die bis heute fortdauern. Herr Michael Stolze LL.M. LL.M. hatte für das IITR die Gelegenheit, Joachim Wahlbrink, den niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD), anlässlich der noch laufenden praktischen Umsetzung dieses Urteils in Hannover zu interviewen. weiterlesen