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Bundesregierung: Mit Flugdaten Kriminalität bekämpfen

12.02.2008

Die Bundesregierung begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, Fluggastdaten zum Zweck der Strafverfolgung zu nutzen. Dies stelle ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und anderer schwerer Straftaten wie der organisierten Kriminalität dar, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (16/7964) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/7786). Diese Auffassung hatte auch der zuständige EU-Kommissar Franco Frattini vertreten. Nach dem Vorschlag der Kommission sollten so genannte PNR-Daten, wie zum Beispiel der Name des Passagiers und anderer im Buchungssystem gespeicherter Informationen, genutzt werden. Die Aufklärung des Reiseverhaltens Verdächtiger mit Hilfe von PNR-Daten könne zur Klärung von Tatvorbereitungen und tatrelevanten Kontakten beitragen, so die Bundesregierung.

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