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Bayerischer Gesetzentwurf zu heimlichen Online-Durchsuchungen überarbeitet

02.04.2008

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen hat die Staatsregierung den heftig umstrittenen bayerischen Gesetzentwurf in einigen Punkten nachgebessert. So soll das heimliche Ausspähen von Computern nun von einem Richter und nicht wie zunächst geplant von einer Kommission des Landtags genehmigt werden müssen, wie Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung am heutigen Dienstag in München berichtete. Zudem wurde der Katalog von Straftaten eingeschränkt, bei denen die Maßnahme zum Einsatz kommen darf. (Quelle: Heise)

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