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Änderung des Grundgesetzes damit Notare Aufgaben der Justiz übernehmen können?

28.02.2008

Ein Leser macht mich auf einen aktuellen Gesetzesentwurf aufmerksam, der mir so nicht bekannt war und der durchaus interessant ist: Es soll ein neuer Artikel 98a in das Grundgesetz aufgenommen werden, der lautet:

“Artikel 98a: Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit können durch Gesetz auf Notare
übertragen werden. Artikel 92 bleibt unberührt.”

Auch wenn ich noch nicht weiss, was ich davon im Detail halten soll, so finde ich die Begründung aus dem Gesetzesentwurf doch etwas geschmacklos:

Im Bereich der Justiz sind strukturelle Reformen angesichts knapper personeller
und finanzieller Ressourcen erforderlich, um den Justizgewährungsanspruch
auch in der Zukunft in der gewohnten Qualität erfüllen zu können.
Entscheidende Fortschritte lassen sich dabei nur erreichen, wenn sich eine
Reform nicht auf die Umsetzung von Sparmaßnahmen in Einzelbereichen
beschränkt. Vielmehr muss eine Unterscheidung getroffen werden, welche
Aufgaben zum Kernbereich der Rechtsprechung und damit unabdingbar zur
Justiz gehören und welche Aufgaben ohne Qualitätsverlust auf andere geeignete
Stellen übertragen werden können.

Anstelle bekannte Probleme zu beseitigen wird also ausgelagert, wobei man sich schon auf einen “Kernbereich der Justiz” besinnen möchte. Die Sparwut schlägt also weiter durch. Den Entwurf findet man im Volltext hier.

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1 Kommentar zu diesem Beitrag:

Ein Mensch

Und überall wird gegraben:

http://www.focus.de/politik/deutschland/baden-wuerttemberg_aid_119911.html

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