Zur Zulässigkeit der Bewertung von Lehrern in einem Internetportal
Das LG Köln hat zur benotung von Lehrern im Internet gegen deren Willen entschieden. Dazu der Leitsatz von JurPC:
Durch die Nennung von Namen, Vornamen, Schule und Unterrichtsfächern von Lehrern, die in einem Internetportal durch Nutzer bewertet werden, verletzt der Betreiber des Portals weder das Persönlichkeitsrecht der bewerteten Lehrer, sofern es sich bei den Äußerungen um Meinungsäußerungen unterhalb der Schwelle der Schmähkritik handelt, noch werden datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt. (LG Köln, 28 O 263/07)
So ebenfalls OLG Köln v. 27.11.2007 (Az. 15 U 142/07).