Zu erwartende Urteil des BVerfG
16.02.2008
Die ersten Termine stehen fest: Am 27.2.08 wird das BVerfG zur Online-Durchsuchung urteilen, am 11.3.08 zum Kennzeichen-Scanning und “Im März” ergeht die Entscheidung bzgl. des eingereichten Eilantrags wegen der Vorratsdatenspeicherung.