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Werbeanrufe bei langjährigen Kunden: Pfui.

18.11.2008

MIR macht auf ein Urteil aus dem Jahr 2007 aufmerksam, dessen Tenor lautet: Für Werbeanrufe ist eine ausdrückliche Zustimmung auch bei langjährigen Kunden notwendig. Wenig überraschend, aber dennoch hier verlinkt.

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