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Wahlwerbung unerwünscht? Dann jetzt handeln!

21.02.2009

Eine lesenswerte Pressemitteilung des Landesdatenschutzbeautragten MV:

Im Vorfeld der Kommunal- und Europawahlen am 7. Juni 2009 stehen die kommunalen Meldeämter erneut vor der Entscheidung, ob sie Namen und Anschriften der Wahlberechtigten sortiert nach Altersgruppen, in der Regel die Anschriften der Erstwählerinnen und Erstwähler, an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen weitergeben müssen. Dazu hat sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern, Karsten Neumann, an alle Bürgermeister und Amtsvorsteher sowie die großen demokratischen Parteien in Mecklenburg-Vorpommern mit der Bitte gewandt, dem Schutz der Daten der vor allem jugendlichen Betroffenen den Vorrang vor Wahlkampfinteressen einzuräumen.

Eine von ihm im Jahr 2006 im Nachgang zur Landtagswahl durchgeführte Befragung aller Meldeämter hat ergeben, dass die NPD mindestens 62 mal, die SPD 4 mal, Die Linke 3 mal und CDU, FDP und B 90/Grüne jeweils einmal von der Möglichkeit der Melderegisterauskunft nach § 35 Abs. 1 Landesmeldegesetz Gebrauch gemacht haben, wodurch allein der NPD insgesamt 62.598 Adressdatensätze, in der Regel elektronisch, übermittelt wurden.

Die Meldebehörden des Landes dürfen diese Daten übermitteln, sofern die Betroffenen von ihrem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht haben.

Neumann dazu heute in Schwerin: “Nach wie vor ist dieses Widerspruchsrecht nur wenig bekannt. Wer keine auf diesem Weg persönlich adressierte Wahlwerbung erhalten und lieber selbst darüber entscheiden möchte, bei welchen Parteien oder Kandidaten er sich informiert, kann von seinem gesetzlichen Widerspruchsrecht gegenüber der für ihn zuständigen Meldebehörde Gebrauch machen. Dieses Widerspruchsrecht steht auch den Erstwählern zu, unabhängig davon, ob sie bereits volljährig sind oder nicht. Der Widerspruch ist kostenfrei und muss nicht begründet werden.”

Die Meldebehörden des Landes halten entsprechende Vordrucke bereit. Ein Mustertext kann auch beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter der Internetadresse www.datenschutz-mv.de abgerufen werden.

“Aber schon nach der geltenden Rechtslage muss die Meldebehörde die Adressen nicht herausgeben!”, tritt Neumann der Meinung entgegen, dass die Gemeinden keine andere Entscheidung treffen könnten. “Viele Gemeinden im Land verweigern bereits eine Herausgabe der Wählerlisten völlig legal, wenn dies für alle Wahlbewerber und Parteien gleichermaßen gilt. Wenn die politisch Verantwortlichen die Herausgabe ganzer Adresslisten der Bürger verhindern wollen, sollten die Gemeindevertretungen oder Bürgermeister schnellstens die zuständigen Ämter auffordern, Melderegisterauskünfte zum Schutz der personenbezogenen Daten der Wählerinnen und Wähler abzulehnen,” fordert der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bezugnehmend auf ein entsprechendes Schreiben des Innenministeriums vom 28. August 2006.

“Die demokratischen Parteien rufe ich dazu auf, einen generellen Verzicht auf dieses überflüssige Mittel der Wahlwerbung erklären,” so Neumann abschließend.

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