Datenschutz

Vorsicht bei Disclaimern

04.08.2008

Ich habe 2003 davor gewarnt, damals auf netz-id.de. Ich habe 2006 davor gewarnt und 2007 nochmals: Disclaimer können sehr wohl eine Bedeutung haben. Während gerade Juristen ständig schreiben,d ass Disclaier rechtlich unbedeutend sind, tippe ich mir seid Jahren die Finger wund um zu erklären, wie falsch das ist.

Natürlich braucht es für einen Vertrag zwei Willenserklärungen. Aber es gibt dennoch einseitige Willenserklärungen, die Rechtskraft entfalten. Beim lawblog liest man nun vom wohl ersten Urteil, in dem ein Disclaimer mit einer solchen Erklärung für Ärger und eine Niederlage vor Gericht gesorgt hat, hier zu finden.

Ich hoffe, dass sich die Erkenntnis und die Erinnerung an das 1. Semester bei den Juristen wieder durchsetzt und man aufhört, Disclaimer pauschal zu verurteilen. So belanglos wie man immer meint, sind sie nicht – jedenfalls bei einseitigen Willenserklärungen, die rechtliche Wirkungen nach sich ziehen.

Beitrag teilen:

2 Kommentare zu diesem Beitrag:

RA JM

O.K., so lange es nicht der berühmt-berüchtigte LG-Hamburg-Disclaimer ist ...

Ansonsten: Wunderschönes Eigentor, das der Kollege Vetter da beschreibt. ;-)

"berühmt-berüchtigte LG-Hamburg-Disclaimer ist"

Der faulste Apfel von allen und ein guter Grund, jedem Disclaimer skeptisch gegenüber zu stehen.

Kommentar schreiben:

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

IITR Chatbot IITR Chatbot