Datenschutz

Vorlage nach §35 BDSG auf Auskunft und Löschung (Update)

17.05.2008

IITR Information[IITR] Jeder kennt es, viele hassen es: Da trudelt unerwünschte Werbung mit der Post ins Haus, am liebsten gleich im Paket mit mehreren Sendungen. Wer “richtig” erfasst ist, bekommt das sogar täglich. Ich habe festgestellt, dass ein hartnäckiges und konsequentes Pochen auf die Rechte aus § 34, § 35 BDSG hier eine Wohltat sein kann – nach nicht einmal einem Jahr erhalte ich nun faktisch keine Werbung mehr. Ich möchte hier das Musterschreiben zum Download stellen.

Ich verwende hierbei das folgende Muster: Vorlage Widerspruch unverlangte Werbung.

Zusätzlich habe ich mich in die Robinsonliste eintragen lassen und muss heute feststellen, dass ich (jedenfalls zur Zeit) nur erwünschte Werbung erhalte – denn sowas gibt es ja auch. Ich hoffe, mit diesen Vorlagen beide, Betroffene und Verarbeiter, zu erreichen und wachzurütteln.

[Update: der Beitrag und das Muster wurden zuletzt am 9.11.2015 aktualisiert.]

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36 Kommentare zu diesem Beitrag:

Thomas Grötzner

Ist es wirklich sinnvoll die Löschung der Daten zu verlangen?

Ich war bisher der Meinung, dass man eine Sperre verlangen sollte.

Ich habe in meinen Schreiben noch einen Vermerk drin, dass ich nicht wünsche, dass der Sperrwunsch an den Adresslieferanten weitergegeben wird. Dies erledige ich lieber selbst.

Die Sperre statt der Löschung und die "Nicht-Weitergabe" der Sperre/Löschung haben in meinen Augen zwei Vorteile:

- Bei Rückfragen sind die Daten noch vorhanden und es kann nicht behauptet werden dass die Daten auf meinen Wunsch gelöscht worden wären. Ich hatte es auch schon, dass ich nach Monaten nochmal nach dem Datum einer Adresslieferung gefragt habe. Dies wäre dann evt. nicht mehr gegangen.

- Die Firmen geben oft in vorauseilendem Gehorsam neben der Adresse des Lieferanten der Adresse auch gleich noch diesem einen Löschwunsch weiter. Dies hat zur Folge dass eine Anfrage dort ohne Ergebnis bleiben würde. Dann hätte man keine Chance mehr an den Lieferant des Lieferanten des Lieferanten usw. ranzukommen.

Bestätigen kann ich dass man auf diese Weise zu 99% Post-Werbefrei wird! Dauert aber so etwa 9-15 Monate bis dann wirklich praktisch nichts mehr kommt.

Das mit der Sperrung ist zwar ein guter Ansatz, aber der §35 BDSG bietet in den Absätzen III und IV keinen echten Anspruch auf eine Sperrung, sie tritt nur ein, wenn die Löschung nicht statthaft ist. Wenn also einer Streit will, kann der das Verlangen unter Hinweis darauf erstmal zurückweisen.

Das nach der Löschung die Daten weg sind und man als Betroffener bei einem erneuten Streitfall in der Beweispflicht ist, ist logisch - daher muss man seine Schreiben auch immer aufbewahren.

Wenn die Löschung zugleich beim Lieferanten (ohne Aufforderung von mir) durch die Stelle veranlasst wird, hat sie ein Problem, da ich in meinem Schreiben ja gerade jede Weitergabe von Daten meinerseits an Dritte untersage - davon ist auch dieser Fall betroffen, da man ja nicht nur "Löschen!" weitergibt sondern auch personenbezogene Daten. Den Spass riskiere ich ganz bewusst ;)

Hans M.

zum Kommentar von Thomas Grötzner Says:

Da eine weitere Werbung explizit untersagt wird (Eine weitere Zusendung von unerwünschter Werbung an meine Person, sei es per Post, Email etc., untersage ich hiermit.) ist der Werbetreibende m.E. zu einer Aufnahme in eine Sperrdatei verpflichtet.
Mit diesem Text, so verstehe ich das, ist es egal ob gelöscht wird oder nicht. Es darf keine Werbung mehr verschickt werden.

Julian

Hallo,

wie ist das, wenn man selbst ein (kleines) Unternehmen ist? Die unerwünschte Werbung trifft also mit "XYZ GmbH" in der Adresse ein. Was sind die die Möglichkeiten? Ich kann ja wohl auch die Daten meines Unternehmens schützen und muss nicht von jedem Werbung annehmen. Gibt es es da außer §7 UWG noch etwas?

Schöne Anregung für einen Artikel - schreibe ich gerne was zu, aber erst nächste Woche. Zum nächsten Wochenende nochmal ins Blog sehen.

Bachsau

Wenn man schon bei jeder Anmeldung / Bestellung darauf achtet, haken zur Datenweitergabe und Werbenutzung zu entfernen, bzw. entsprechende Absätze in Verträgen zu streichen, bekommt man garnicht erst Post, gegen die man vorgehen muss.

Augen auf! Ich hab noch nie 'nen vollen Briefkasten gehabt.

MArc

Spitze! Vielen Dank für diesen Artikel!

Jay

Hallo,

ich habe mir auch schon mal Gedanken darüber gemacht, eine solche Aktion zu starten. Mir geht es aber weniger um die unerwünschte Werbung als vielmehr darum, dass in Unternehmen, mit denen ich überhaupt nichts zu tun habe, meine Daten gespeichert sind. Den Datenhandel kann ich schlecht unterbinden, aber mir stellt sich die Frage:

Löschen Unternehmen wirklich ALLE meine Daten nach Aufforderung?

Es würde ja schon reichen, dass aus dem Archiv irgendwann mal wieder ein Datenträger mit meinen gesicherten Daten in das System eingespielt wird. Ich habe theoretisch NIE die Chance, all das zu unterbinden.

Martin

Ich habe mich entsprechend der Vorlage gegen (Papier-)Werbung zur Wehr gesetzt.

Leider schickt die Firma [...] weiterhin Werbung. Was kann man tun, wenn eine Firma auf die freundliche Lösch-Aufforderung nicht reagiert ?

Elisabeth

Nach langem suchen im Internet fand ich Ihre beiden Briefe als Vorlage. Ich möchte mich bei Ihnen für die unentgeltliche Weitergabe bzw. Nutzung bedanken. Nun habe ich die Möglichkeit meine Eltern von der tägl. Werbeflut zu befreien.

Sabine

Vielen Dank für die Vorlagen. Nun geht es an die Umsetzung. Ich hoffe, dass auch meine "freundlichen" Werber aufhören zu schreiben und emailen.

Claus

Danke für die Bereitstellung der Vorlagen. Werde ich mir mal abspeichern.

Was bei mir auch geholfen hat war folgendes: auf den Umschlag der ungewollt zugestellten Werbesendung schreiben "Empfänger verstorben - zurück an Absender" und ab in den nächsten Briefkasten damit. :)

Andreas König

"Empfänger soll unbekannt verzogen sein." Auf den Brief schreiben!

Vor- und Nachnamen mit einem Schwarzen Stift streichen.

Die Adresse Straße und PLZ/Ort nicht Streichen die Existiert ja.

Und ab in den Nächsten Briefkasten.

Heike

Danke für die Bereitstellung dieser Formbriefe, die man sehr gut verwenden kann. Ich werde diese nutzen, um an dies gewerbeauskunftzentrale zu schreiben, die in Form eines amtlich wirkenden Schreibens mit meinen Geschäftsdaten einen kostenpflichtigen Eintrag abschließen wollte. Da ich nach ein paar Wochen noch eine Mahnung erhielt, dass ich meine Daten aktualisieren soll, denke ich, dass das unerwünscht Schreiben hier doch mal interessant sein dürfte.

Eine Frage habe ich noch:
Wie kann man sich in die Robinsonliste eintragen lassen?

Gruß
Heike

Jörg

ich habe diese Prozedur auch schon mehrfach durch exerziert. Oft funktioniert es erst nachdem man wirklich den Datenschutzbeauftragten eingeschaltet hat. Hierbei ist zu beachten, dass es der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes sein muß, in dem die Firma sitzt die Daten löschen soll. Ärgerlich ist die Zeit und auch das Geld, das man diesen Aktionen ans Bein bindet. Der Gesetzgeber steht hier mal wieder eindeutig auf der anderen Seite der Verbraucher. Eine Regelung, nach der Daten generell nicht weiter gegeben dürfen und hierfür eine gesonderte schriftliche Zustimmung des Kunden notwendig ist (also nicht versteckt in einer Bestellung oder als winziges Kreuz auf Seite 1300) würde es den Verbrauchern wesentlich einfacher machen.

Rolf

Wie stehen denn die Chancen, mit dem ersten Anschreiben gleich die (möglichst ladungsfähigen) Adressen der Datenempfänger anzufordern?
Häufig werden nur die Firmennamen ohne Ortsangabe genannt. Das ist dann mitunter recht aufwendig.

Habe ich ein Recht auf diese Information oder können die Lieferanten sich da irgendwie herausreden?

Bernd

bei Nichtmeldung der Spammers nach Anschreiben, was schreibt denn so dem Datenschutzbeauftragen?

Al

Hallo, erstmal möchte ich mich für die zur Verfügung gestellten Vorlage bei @Cubitus herzlich bedanken. Ein bekanntes grosses Möbelhaus, nennen wir es XXX, stellte meiner Mutter per Post ungefragt einen Gutschein zu. Auf meine Beschwerde hin bei XXX woher sie die Anschrift meiner Mutter hätten, unter der Vorlage von Cubitus, bekam ich folgende Antwort: Geschrieben Von Herren Sowieso Datenschutzbeauftragter der Firma Möbel XXX " Sehr geehrte Frau..., gerne wollen wir ihren Widerspruch gegen die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken berücksichtigen etc.etc.etc. benennen wir ihnen folgende Firma: Deutsche Post Direct GmbH Datenservice Postfach 220159 42371 Wuppertal. Zitat "Ihre Adresse wurde durch oben genannte Firma für die Werbeaktion genutzt (aufgedruckt). Uns selbst ist sie dabei nicht bekannt geworden, eine Weitergabe ihrer Daten fand dementsprechend nicht statt." Zitatende. Aufgrund meines fehlenden Wissens in Sachen Datenschutz usw. kann ich das wichtige in dem Zitat für mich nicht herauslesen, dafür aber komme ich mir reichlich veralbert vor. Um es vorsichtig auszudrücken.

Jogi

Hallo

Echt Super, die Vorlagen!
Ich bin seit mehreren Jahren auf der Robinsonliste Eingetragen, und hatte bis jetzt ziemlich Ruhe vor der Werbung.

Allerdings muss ich Feststellen, das es in letzter Zeit wieder mehr wird.
Wie Al schon Schrieb, ist der Absender die Deutsche Post Direct GmbH Datenservice Postfach 220159 42371 Wuppertal.

Ich werde dort auch mal schauen, ob ich dennen die Weitergabe meiner Adresse Untersagen kann.

Mich würde echt Interesieren, woher die immer wieder die Adressen bekommen!

CB

Nur mal so als Tip am Rand: Manche Firmen (in meinem Fall Nordax Finanz) legen ihrer Werbung "Gebühr bezahlt Empfänger"-Antwortumschläge bei.

Ich empfinde das als netten Service, dass die das Porto für die Aufforderung zur Auskunftserteilung und Löschung übernehmen *g*

Jan

Hallo,

wird die Vorlage für Fall 1 nicht mehr zur Verfügung gestellt oder sehe ich sie einfach nicht?

Danke sehr!

Viele Grüße
Jan

Hallo Jan

Wir haben das Muster und den Beitrag aktualisiert.

Viele Grüße
Sebastian

Jan

Super, vielen lieben Dank!

Jan

Zu früh gefreut :D
Hinter beiden Links steckt die selbe Vorlage, nämlich bei unverlangter Werbung. Interessant wäre die andere Variante, wo man mal eingewilligt hat (da Geschäftsbeziehung) und nun nichts mehr von der Firma hören möchte.

Hallo Jan

Wir stellen wie dargestellt nur noch die eine Vorlage zur Verfügung. Diese kann in beiden Szenarien eingesetzt werden.

Viele Grüße
Sebastian

Jan

Alles klaro, danke Dir!

Bachsau

Wenn man von Anfang an ausmerksam ist, was man anklickt oder ankreutzt, und in Verträgen an den richtigen Stellen die Klauseln streicht, muss man sich die Arbeit später gar nicht erst machen. Ich hatte bislang nur sehr wenige Fälle, in denen ein Widerspruch ignoriert wurde und mein Briefkasten ist meistens leer.

Andreas König

Richtig:
Für die Erledigung setze ich eine Frist auf den…….

Falsch:
Für die Erledigung setze ich Frist auf den …….

josef

Die Post vermietet unsere Daten und ist nicht gewillt unsere Daten zu löschen. Sie möchten nur einen Sperrvermerk vergeben. Jedoch möchten wir, dass unsere Daten dort gelöscht werden.
Es ist eine Sauerei, dass Politiker die Wünsche der Lobbyisten der Werbungsindustrie bevorzugen, aber Wille von 95 % der deutschen Bevölkerung ignorieren, die eindeutig wünschen, dass die Adressen gelöscht werden.
Hier sieht man ganz genau, dass Politiker nicht das Volk vertreten sondern nur eine Wirtschaftselite. Das dumme deutsche Volk lernt es nicht, diese Politiker nicht mehr zu wählen Dummes deutsches VOLK, hat es nicht besser verdient.

Dr. Hans Rudolf Compter

auf meinen Antrag wurde meine Zulassung als Rechtsanwalt vor 14 Jahren widerrufen; ich bin 94 Jahre alt und will nicht mehr durch Anrufer gestört werden

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