Datenschutz

Video zum Datenschutz: Gebot der Datensparsamkeit im Datenschutzrecht

17.05.2010

Wir haben auf der IITR-Webseite ein weiteres Video veröffentlicht, diesmal zum Thema Gebot der Datensparsamkeit im Datenschutzrecht. Wir werden die Videos inhaltlich wie technisch laufend optimieren. Wenn Sie Themenvorschläge haben schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.

Gebot der Datensparsamkeit im Datenschutzrecht

§ 3a BDSG: “Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. (…)”

Über den Referenten Herrn Thorsten Ingeberg

Herr Ingeberg ist Diplom-Jurist (univ.) aus München und verantwortet als freiberuflicher Mitarbeiter des Instituts für IT-Recht IITR den Bereich Schulung, insbesondere die Aus- und Fortbildung von internen Datenschutzbeauftragten. Herr Ingeberg ist derzeit wissenschaftlicher Mitarbeiter von Herrn Professor Dr. Michael Hassemer am Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum an der Technischen Universität Kaiserslautern. Weitere Informationen…

Information bei neuen Datenschutz-Informations-Videos

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Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-1891 7360
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de

 

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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