Vertrauen schaffen: Datenschutz-Codex für Webseiten-Betreiber
Innovation des IITR: Gerade bei der elektronischen Datenverarbeitung im Internet gewinnt der Datenschutz für die Kunden von Webseitenbetreibern zunehmend an Bedeutung. Um einen gesetzeskonformen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden zu gewährleisten, können sich Mandanten der IT-Recht-Kanzlei München freiwillig dem Datenschutz-Codex des IITR unterwerfen und mit dem Datenschutz-Signet nach außen einen transparenten und gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten dokumentieren.
Was beinhaltet der Datenschutz-Codex?
Teil 1: Transparenz im Datenschutz: Einhaltung gesetzlicher Vorgaben In diesem werden in den Punkten 1 bis 5 wichtige datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für Webseitenbetreiber offengelegt und exemplarisch dargestellt. Mehr… |
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Teil 2: Freiwillige Verpflichtung: transparenter Umgang mit personenbezogenen Daten
Zusätzlich hat sich der Webseitenbetreiber in den Punkten in Teil 2 über die unmittelbar geltenden gesetzlichen Vorgaben hinaus zu einem transparenten und vernünftigen Umgang mit Kundendaten zu verpflichten. Mehr…
Damit dient der Datenschutz-Codex zugleich als Zusammenfassung datenschutzrechtlicher Themen, die für Webseitenbetreiber relevant sind.
Das Signet des Datenschutz-Codex schafft bei Kunden von Webseitenbetreibern Vertrauen und erfüllt mit Teil 2 zudem die Voraussetzungen eines Verhaltenscodex nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 UWG, um Webseitenbetreibern wie Kunden einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Einhaltung des Codex zu bieten.
Interesse?
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Telefon: 089-1891 7360
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E-Mail: email@iitr.de