IITR Datenschutz Blog

US-Klage wg. Datenschutz: Auswertung von Internet-Surfverhalten?

16.08.2010

Nach der jüngsten Klage in Sachen Flash Cookies haben die gleichen Anwaltskanzleien nun eine neue Klage vor dem United States District Court (Central District of California) eingereicht, diesmal gegen Unternehmen wie Disney, Playlist.com und SodaHead. Der Vorwurf: diese Webseiten hätten ein spezielles Flash Cookie von Clearspring eingesetzt, welches das Internet-Surfverhalten insgesamt auswertet.

Zum Hintergrund (vgl. hierzu auch unseren Artikel “Flash-Cookies: Zombies im Datenschutzrecht?“)

Diverse Online-Studien haben herausgefunden, dass insgesamt etwa 30% der Internetbenutzer nach etwa einem Monat ihre Cookies löschen. Das in der Marktanalyse sehr beliebte Webtracking verliert damit an Aussagegehalt. Da Webtracking Programme oftmals auf Cookies aufbauen, können diejenigen User, welche die Cookies löschen, nicht über einen längeren Zeitraum beobachtet werden. Eine technische Neuerung war aus Sicht der Online-Marketing-Provider damit nötig. Ein Feature für den Adobe Flash Player wurde entwickelt, der sog. Flash Cookie.

Flash Cookies können unter anderem so programmiert werden, dass Cookies, die vom Nutzer im Browser gelöscht wurden, beim nächsten Besuch der Webseite wieder aktiviert werden. Diese Praxis wird im Englischen als “re-spawning” (zu Deutsch „wieder erzeugen“) bezeichnet. Die Nutzerverfolgung kann anschließend aufgrund der wieder erzeugten Cookies weitergehen, obwohl der Nutzer diese zuvor ausdrücklich in seinem Browser gelöscht hat.

Der neue Sachverhalt

Offensichtlich ist mit den neuen Flash Cookies aber nicht nur das Benutzerverhalten auf der eigenen Webseite analysiert worden. Wie cnet und VentureBeat aktuell berichten, wird den Webseiten-Betreibern vorgeworfen, mit den speziellen Flash Cookies von Clearspring das Surfverhalten insgesamt ausgewertet zu haben. Mit anderen Worten: die betreffenden Webseiten konnten angeblich nicht nur einsehen, was der Webseiten-Besucher auf Ihrer Webseite anklickte, sondern welche Internetseiten er insgesamt besucht hatte.

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Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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