Nutzung von Videoaufzeichnungen und Kontodaten zur Feststellung des Verursachers einer Verunreinigung
Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich hat das datenschutzrechtliche Überprüfungsverfahren im Falle der Stuttgarter Volksbank abgeschlossen.
Über die Aktion der Bank wurde in den Medien bundesweit berichtet, dazu hier im Blog. Im Eingangsbereich der Bank war es vor einem Geldautomaten Anfang Dezember 2007 durch ein Kind zu Verunreinigungen gekommen. Da zur Beseitigung ein Reinigungsunternehmen beauftragt wurde, wollte die Bank diese Kosten in Höhe von fast 53 Euro geltend machen. Zur Identitätsfeststellung hat das Unternehmen deshalb die Bilder der Kundin, die die Videoüberwachungsanlage am Geldautomaten aufgezeichnet hat, und ihre Kontendaten ausgewertet und genutzt. Ende Januar wurde sie unter Hinweis auf die Videoüberwachung in der Filiale gebeten, die Rechnung für die Reinigungskosten zu übernehmen. Diese Forderung wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. weiterlesen