25.02.2008
Datenschützer fordern stärkeres Rechtsbewusstsein der Hochschulen
Datenschutzbeauftragte niedersächsischer Hochschulen beanstanden die ständigen Verstöße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in ihren Hochschulen. So halten beispielsweise bei der Beurteilung von Lehrveranstaltungen viele Hochschulen die durch das Niedersächsische Hochschulgesetz geforderte Verpflichtung zur Erstellung einer Ordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nicht ein. Vor der Einführung komplexer Systeme zur Datenverarbeitung wird vor der Aufnahme dieser Verarbeitung keine Risikoabschätzung der möglichen Gefahren für die Betroffenen vorgenommen. Nicht mehr benötigte Daten werden nicht gelöscht, sondern bleiben rechtswidrig gespeichert. weiterlesen