Neueste Veröffentlichungen

11.03.2008

Karlsruhe kippt Kennzeichenerfassung

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das automatische Erfassen von Autokennzeichen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die Fahndungsmethode, die unter anderem in Hessen und Schleswig-Holstein praktiziert wird, verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag verkündeten. In den beiden Landesgesetzen sei weder der Anlass noch der Ermittlungszweck genannt, dem die Erfassung der Autokennzeichen dienen solle. Damit seien die Vorschriften zu unbestimmt und ermöglichten schwerwiegende Eingriffe. (Quelle: Süddeutsche). Ich habe das Urteil noch nicht gelesen, daher hier ein Zitat aus Prantls Kommentar in der SZ dazu. Wenn das stimmt, ist dieses Urteil sehr viel mehr Wert als vermutet: In Deutschland wird es keine britischen Verhältnisse geben - wenn sich die Politik an die Anweisung des Bundesverfassungsgerichts hält: Das Gericht hat nämlich eine flächendeckende Totalkontrolle mit Kameras verboten. Das am Dienstag verkündete Urteil gegen die generelle und anlasslose Erfassung aller Kfz-Kennzeichen ist nicht nur ein Grundsatzurteil für den Straßenverkehr, es ist ein Grundsatzurteil zur Überwachung des öffentlichen Raums überhaupt. Das höchste deutsche Gericht hat, zwei Wochen nachdem es in seiner Online-Entscheidung das neue "Computer-Grundrecht" geschaffen hat, nunmehr das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ausgebaut: Karlsruhe sagt erstmals, dass auch die Erfassung öffentlich zugänglicher Informationen grundrechtlichen Schutz genießt. Das gilt bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Straßen ebenso wie bei der staatlichen Überwachung öffentlicher Plätze: einfach so, ganz generell, ohne konkreten Anlass und ohne strikte Löschungsvorschriften geht das nicht. Der Bürger soll also richtigerweise auch dann, wenn er sich in der Öffentlichkeit bewegt, nicht jedweder Registrierung und Speicherung schutzlos ausgeliefert sein. Dazu nun die Meldung des BVerfG: Die Verfassungsbeschwerden mehrerer Kraftfahrzeughalter gegen polizeirechtliche Vorschriften in Hessen und Schleswig-Holstein, die zur automatisierten Erfassung der amtlichen Kfz-Kennzeichen ermächtigen (vgl. Pressemitteilung Nr. 94 vom 27. September 2007), waren erfolgreich. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 11. März 2008 die angegriffenen Vorschriften für nichtig erklärt, da sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer in seiner Ausprägung als Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. weiterlesen

10.03.2008

Terrahertz-Kamera sieht aus der Entfernung durch Kleidung

Vor ein paar Jahren wurden die ersten Geräte mit Backscatter-Röntgentechnik vorgestellt, die es ermöglichen, bei der Personenkontrolle durch die Kleidung hindurchzuschauen, um versteckte Gegenstände wie Waffen zu entdecken. Unmut erregten die Durchleuchtungsgeräte, die mittlerweile an einigen Flughäfen installiert wurden, weil das Bedienungspersonal die Menschen nackt sieht, auch wenn es sich… weiterlesen

03.03.2008

BVerfG zur Videoüberwachung öffentlicher Plätze

Ein Urteil des BverfG (1 BvR 2368/06) aus dem Februar 2007 möchte ich hier nochmal ausdrücklich festhalten. Es ging um die Videoüberwachung öffentlicher Plätze durch eine Stadt, dabei wurde sich auf eine Generalklausel (Art. 16 DSG Bay) gestützt. Das BVerfG hat dies als verfassungswidrig verworfen mit der Begründung, dass es… weiterlesen

01.03.2008

Was ist ein Video-Atlas

Ein wenig ging es im Artikel über die erweiterten Polizeibefugnisse in BW unter, zu unscheinbar war der Satz, der so viel Sprengstoff beinhaltet: Die Pläne für einen Video-Atlas mit Aufschaltung auf private Videoüberwachungsanlagen sind vorerst vom Tisch. Man sollte sich, nicht zuletzt wegen des Wörtchens “vorerst” fragen,… weiterlesen

29.02.2008

Polizei in Baden-Württemberg erhält mehr Befugnisse

Im Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität erhält die baden-württembergische Polizei wesentlich mehr Befugnisse. So wird die Videoüberwachung im neuen Polizeirecht von diesem Sommer an ausgeweitet. Gefilmt werden dürfen dann nicht mehr nur Kriminalitätsschwerpunkte, sondern alle Menschen, die Volksfeste und große Stadien besuchen. Die Daten dürfen allerdings nicht länger als… weiterlesen

29.02.2008

Österreich: Polizei fordert Zugriff auf Mautkameras

In Österreich zeigt sich die spiegelbildliche Diskussion zur Maut-Diskussion in Deutschland: In Österreich fordern Polizeivertreter eine Zugriffsmöglichkeit auf die an Autobahnen installierten Kameras. Dies berichtet der ORF. “Wir haben eine importierte Kriminalität, die uns das Leben sehr schwer macht”, so Niederösterreichs Sicherheitsdirektor Franz Prucher, “wir haben die besten technischen Ausrüstungen… weiterlesen

25.02.2008

Vorratsdatenspeicherung ist mehr als nur Telekommunikation

Wer heute Vorratsdatenspeicherung hört, denkt automatisch an die bevorratende Speicherung von Telekomnunikations-Verbindungsdaten. Das ist aber nicht richtig und sogar gefährlich, da es die Wirklichkeit verharmlost. Fakt ist, dass neben der TK-VDS bereits eine Vorratsdatenspeicherung unserer Einkommensverhältnisse stattfinden soll (Bericht hier). Während diese “ELENA-Datenbank” inzwischen beschlossen ist, existiert daneben eine… weiterlesen

22.02.2008

Nutzung von Videoaufzeichnungen und Kontodaten zur Feststellung des Verursachers einer Verunreinigung

Die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich hat das datenschutzrechtliche Überprüfungsverfahren im Falle der Stuttgarter Volksbank abgeschlossen. Über die Aktion der Bank wurde in den Medien bundesweit berichtet, dazu hier im Blog. Im Eingangsbereich der Bank war es vor einem Geldautomaten Anfang Dezember 2007 durch ein Kind zu Verunreinigungen gekommen. Da zur Beseitigung ein Reinigungsunternehmen beauftragt wurde, wollte die Bank diese Kosten in Höhe von fast 53 Euro geltend machen. Zur Identitätsfeststellung hat das Unternehmen deshalb die Bilder der Kundin, die die Videoüberwachungsanlage am Geldautomaten aufgezeichnet hat, und ihre Kontendaten ausgewertet und genutzt. Ende Januar wurde sie unter Hinweis auf die Videoüberwachung in der Filiale gebeten, die Rechnung für die Reinigungskosten zu übernehmen. Diese Forderung wurde zwischenzeitlich zurückgenommen. weiterlesen