Neueste Veröffentlichungen

27.01.2008

Zu den Kosten einer datenschutzrechtlichen Kontrolle

Bei einem vermuteten Datenschutzverstoß, der zu einem Ermittlungsverfahren der zuständigen Aufsichtsbehörde führt, die dann tatsächlich einen Verstoß zu Tage fördert, drohen der verarbeitenden Stelle nicht nur ein Bußgeld sondern auch Verwaltungskosten für die stattgefundene Untersuchung. Entschieden wurde dies vom VG Lüneburg vom 05.07.2007, Az.: 1 A 132/05. Somit besteht bei einer veranlassten Prüfung durch den Datenschutzbeauftragten nicht nur die Gefahr der Peinlichkeit bei Bekanntwerden sowie die Geafhr eines Bussgelds, sondern auch noch die Wahrscheinlichkeit, dass ein Gebührenbescheid ins Haus flattert. Hintergrund: Ein Betroffene hatte den niedersächsischen Landesdatenschutzbeauftragten über mögliche Datenschutzverstöße eines Unternehmens informiert. Dieser griff (als zuständige Behörde) die Vorwürfe auf und startete behördliche Nachforschungen. Eine Zuwiderhandlung gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften konnte dann auch (im Rahmen der Ermittlungen) festgestellt werden. Danach erging dann gegenüber dem Unternehmen ein Kostenfestsetzungsbeschluss über 350 EUR für die behördlichen Ermittlungen. Der betroffene Unternehmer hielt den bescheid über 350 Euro für unberechtigt und rief das Verwaltungsgericht an. Das Gericht aber bestätigte die Rechtmäßigkeit des Kostenbescheids und urteilte, dass sofern tatsächlich ein Datenschutzverstoß vorliege, die Verwaltungskosten der Unternehmer zu tragen hat. Nur wenn kein Verstoß gefunden wird scheidet eine Kostenfestsetzung aus. weiterlesen

25.01.2008

Datenschützer: “Was reitet den Rechnungshof?”

Pressemitteilung des ULD vom 25.1.2008: Datenschützer: "Was reitet den Rechnungshof?" Irritiert musste heute das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) feststellen, dass der Landesrechungshof Schleswig-Holstein (LRH) nun schon im dritten Jahr zu einer massiven Personaleinsparung von über 50% beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz rät, von 26 auf 10 Stellen. Grundlage dieses Vorschlages ist eine Personalkostenprüfung und eine Organisationsuntersuchung des LRH direkt nach der Einführung von Thilo Weichert im Jahr 2004 als neuem Leiter des ULD. Da die umfangreiche Prüfungsmitteilung des LRH sehr fehlerbehaftet war, musste das ULD in einer ausführlichen Stellungnahme die nötigen Klar- und Richtigstellungen vornehmen. Diese wurden vom LRH lapidar gekontert: „Der LRH bleibt bei seinen Feststellungen und Empfehlungen“. In der Folge wurden die Bemerkungen des LRH im Landtag mit den dortigen Fraktionen umfassend erörtert. Der Landtag sah keine Veranlassung, den Vorschlägen des LRH zu folgen. Nunmehr kocht der LRH das Thema erneut auf. Erstaunlicherweise waren alle zuvor vom ULD geäußerten Gesprächsangebote vom LRH nicht angenommen worden. weiterlesen

25.01.2008

Ohne Datenschutz verlieren Shopbetreiber ihre Kunden

Eine inzwischen etwas ältere Meldung beim Shopbetreiber-Blog möchte ich hier nochmals aufgreifen um die Relevanz von Datenschutz zu verdeutlichen: Wie wichtig Seriosität und Vertrauenswürdigkeit auch in Bezug auf Datenschutz sind, zeigt eine neue Umfrage unter 10.369 Personen zwischen 14 und 64 Jahren, die das Institut für… weiterlesen

23.01.2008

Zur Zulässigkeit der Bewertung von Lehrern in einem Internetportal

Das LG Köln hat zur benotung von Lehrern im Internet gegen deren Willen entschieden. Dazu der Leitsatz von JurPC: Durch die Nennung von Namen, Vornamen, Schule und Unterrichtsfächern von Lehrern, die in einem Internetportal durch Nutzer bewertet werden, verletzt der Betreiber des Portals weder das Persönlichkeitsrecht… weiterlesen