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Tätigkeitsbericht Datenschutz-Aufsicht Bayern

02.04.2019

IITR Information[IITR – 2.4.19] Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (Datenschutz-Aufsichtsbehörde für Unternehmen in Bayern) hat aktuell seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 und 2018 veröffentlicht.

Der Bericht beschreibt in anschaulicher Weise den stark gestiegenen Arbeitsaufwand bei der Aufsichtsbehörde durch die Datenschutz-Grundverordnung. So hat sich allein die Anzahl der Beschwerden vom Jahr 2017 (1684 Beschwerden) zum Jahr 2018 (3643 Beschwerden) mehr als verdoppelt. Herr Thomas Kranig, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, wird hierzu wie folgt zitiert: “Seit über einem Jahr gibt es keinen Monat, bei dem es uns gelingt, mehr Beschwerdeverfahren abzuschließen als neue eingehen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass wir zum Ende des Berichtszeitraums einen gewaltigen Arbeitsvorrat in das Jahr 2019 mitgenommen haben.” Im Ergebnis wird man daher das Beratungsangebot etwas einschränken müssen.

Diagramm mit Beschwerden pro Jahr von 2011 bis 2018
Quelle: Tätigkeitsbericht 2017/18 Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Inhaltlich nimmt der Bericht zu zahlreichen aktuellen Auslegungsfragen im Datenschutz Stellung. Hervorzuheben sind aus unserer Sicht insbesondere folgende Themen:

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Über den Autor - Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska

Herr Dr. Sebastian Kraska gründete die IITR Datenschutz GmbH, die auf den Bereich des betrieblichen Datenschutzes spezialisiert ist und als Anbieter von Datenschutz-Management-Systemen mehr als 2.500 Unternehmen bei der Bewältigung datenschutzrechtlicher Anforderungen unterstützt.

Herr Dr. Kraska selbst ist als Rechtsanwalt ausschließlich im Datenschutzrecht sowie gemeinsam mit Regionalpartnern als externer Datenschutzbeauftragter tätig und betreut dabei Unternehmen und Behörden. Er ist zudem Beirat der Zeitschrift ZD des Beck-Verlages.

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