IITR Datenschutz Blog

Politiker und Grundrechte

02.12.2008

Ich habe bisher noch jede Fassung behalten, wenn mir auch bekannte Namen entgegnen, dass der Datenschutz/informationelle Selbstbestimmung (in welcher Form auch immer) nicht ins Grundgesetz als ausdrückliches Grundrecht aufgenommen gehört. Ich halte diese Fassung auch, wenn man mir mit diesem unsäglichen Vergleich kommt, das Grundgesetz würde zur Einkommensteuerdurchführungsverordnung verkommen, wenn wir nach über 50 Jahren endlich mal ein (!) neues Grundrecht aufnehmen. Auch habe ich nichts gesagt, als man zwar weiterhin strikt ein neues ausdrückliches Grundrecht ablehnte, sehr wohl aber worthülsenreiche Staatsprinzippien aufnahm und allen Ernstes sogar diskutierte den “Sport” als Staatsprinzip ins Grundgesetz zu schreiben.

Wenn ich jetzt aber lese, dass man eher die Sicherung der deutschen Sprache ins Grundgesetz schreibt als ein dringend notwendiges Grundrecht zu diskutieren, das in unserem gut 60 Jahre alten Grundrechtekatalog dringend ergänzt gehört, kann ich beim besten Willen nicht mehr an mich halten.

Ich zitiere an dem Punkt meine bisherige Einschätzung zu dieser Partei:

Vielleicht muss man mal darüber nachdenken, ob eine Partei die Umweltpolitik (gleich wie man dazu steht) mit Nuklear-Energie betreiben möchte, ob die nicht auch Datenschutz mit Kameras betreiben will bzw. wird.

Übrigens: Die CDU ist bisher die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien, von der nicht ein einziger Poliker (nicht mal auf Kommunalebene) mit mir bisher in Kontakt getreten ist. Aus jeder anderen Partei kann ich mit jeweils mindestens einen Kontakt aufwarten – auch das sagt, zumindest für mich, eine Menge und passt ganz gut zur aktuellen Prioritätssetzung.

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